{"id":1232,"date":"2015-06-09T07:13:31","date_gmt":"2015-06-09T07:13:31","guid":{"rendered":"http:\/\/de.holidayinsider.com\/beta-journal\/?p=1232"},"modified":"2015-11-30T14:41:15","modified_gmt":"2015-11-30T14:41:15","slug":"taxikosten-in-deutschland-was-kostet-das-verkehrsmittel","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/holidays.hrs.de\/journal\/heimatinsider\/taxikosten-in-deutschland-was-kostet-das-verkehrsmittel\/","title":{"rendered":"Taxikosten in Deutschland"},"content":{"rendered":"

Wer kein eigenes Auto besitzt oder im Anschluss an eine Feier nach Hause m\u00f6chte, ist oftmals auf ein Taxi angewiesen. H\u00e4ufig unterscheiden sich die Preise unterschiedlicher Taxiunternehmen voneinander. Insbesondere in den Gro\u00dfst\u00e4dten wird deutlich, dass deutschlandweit kein einheitlicher Ma\u00dfstab angesetzt wird. Wie sollten die Fahrkosten aber von den Unternehmen berechnet werden?<\/strong><\/p>\n

Wie werden die Kosten einer Taxifahrt berechnet?<\/strong><\/h2>\n

Die Beh\u00f6rde schreibt den Preis f\u00fcr Taxifahrten vor. Dies gilt jedoch nur f\u00fcr Fahrten innerhalb des Pflichtfahrgebietes. Hier ein Auszug aus dem Hamburger Taxitarif. Dieser verdeutlich sehr gut, wie sich die Kosten f\u00fcr eine Fahrt berechnen lassen:<\/p>\n

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    \n
  • Grundgeb\u00fchr: 3,20 Euro<\/li>\n
  • Kilometer 1 bis 4: 2,35 Euro\/km<\/li>\n
  • Kilometer 4 bis 9: 2,10 Euro\/km<\/li>\n
  • ab 10 Kilometer: 1,45 Euro\/km<\/li>\n
  • Geb\u00fchr f\u00fcr Wartezeit startet nach 60 Sekunden Standzeit und Wartegeld wird f\u00fcr die Standzeit mit 10 Cent je 12 Sekunden berechnet, wenn die Wartezeit l\u00e4nger als 60 Sekunden andauert<\/li>\n
  • Die Anfahrt zum Kunden bei der Bestellung sowie die Option von bargeldloser Zahlung sind im<\/li>\n
  • Fahrtpreis enthalten<\/li>\n
  • F\u00fcr Gro\u00dfraumtaxen wird ein Zuschlag von 6,00 Euro berechnet<\/li>\n
  • F\u00fchrt die Fahrt durch den St. Pauli-Elbtunnel werden zus\u00e4tzlich die Tunnelgeb\u00fchren berechnet<\/li>\n<\/ul>\n

    <\/div>\n<\/p>\n

    Viele Leute schw\u00f6ren darauf, einen Festpreis mit dem Taxifahrer auszumachen. Tats\u00e4chlich ist dies jedoch innerhalb des Pflichtfahrgebietes verboten. Die Beh\u00f6rde schreibt die Preise vor. Der Taxifahrer d\u00fcrfte kein Angebot zum Festpreis annehmen. Der Kunde leistet hier Beihilfe zum Betrug. Denn diese Fahrt wird vom Taxameter nicht erfasst. Vielleicht wirtschaftet der Fahrer sogar in die eigene Tasche.<\/p>\n

    Wie berechnen sich Fahrten, welche au\u00dferhalb des Pflichtgebietes f\u00fchren?<\/strong><\/h3>\n

    Tats\u00e4chlich gibt es f\u00fcr die Fahrer Preisempfehlungen, an welche sich gehalten werden kann. Ansonsten ist das Verhandeln um den Fahrpreis auf diesen, meist l\u00e4ngeren, Strecken erlaubt. Nat\u00fcrlich kann sich der Fahrer auch hier nach seinem Taxameter richten. Gerade bei l\u00e4ngeren Fahrten ist es jedoch g\u00fcnstiger einen Festpreis auszuhandeln.<\/p>\n

    Muss f\u00fcr ein Gro\u00dfraumtaxi mehr bezahlt werden?<\/strong><\/h3>\n

    Ein Gro\u00dfraumtaxi kostet im Normalfall nicht mehr. Es gibt jedoch auch daf\u00fcr genaue Vorschriften. Diese besagen, dass f\u00fcr eine Fahrt in einem Gro\u00dfraumtaxi nur dann mehr bezahlt werden muss, wenn mehr als vier Personen bef\u00f6rdert werden. In Hamburg ist in diesem Fall ein einmaliger Aufschlag von sechs Euro f\u00e4llig.<\/p>\n

    Wird eine Geb\u00fchr f\u00e4llig, wenn Gep\u00e4ck bef\u00f6rdert werden muss?<\/strong><\/h3>\n

    Bei Gep\u00e4ck und auch bei Kleintieren muss eine Bef\u00f6rderung vom Taxifahrer gew\u00e4hrleistet werden. In manchen St\u00e4dten gibt es noch den sogenannten Gep\u00e4ckaufschlag. Dieser kostet einmalig 2,50 Euro. Der Taxifahrer ist nicht verpflichtet, das Gep\u00e4ck in die Wohnung zu tragen oder von dort abzuholen. Er muss hingegen das Gep\u00e4ck vom B\u00fcrgersteig in sein Taxi und auch wieder aus seinem Taxi bef\u00f6rdern. Au\u00dferdem ist er nur verpflichtet, so viel Gep\u00e4ck mitzunehmen, wie sich im Kofferraum verstauen l\u00e4sst.<\/p>\n

    Auch die Zuschl\u00e4ge f\u00fcr Haustiere sind von Stadt zu Stadt unterschiedlich geregelt. In vielen St\u00e4dten ist die Mitnahme eines Haustieres kostenlos, in manchen St\u00e4dten wird ein Zuschlag zwischen 0,50 Euro und 1,00 Euro berechnet.<\/p>\n

    Wie lange muss auf ein Taxi gewartet werden?<\/strong><\/h2>\n

    Diese Frage kann nicht eindeutig beantwortet werden. Das Wetter, diverse Gro\u00dfveranstaltungen und der Anfahrtsweg k\u00f6nnen dem Kunden jedoch als Anhaltspunkt dienen. Wer bei der Taxizentrale nachfragt, der sollte jedoch eine Antwort erhalten. W\u00fcrde das Taxi zu sp\u00e4t kommen, so kann sich der Kunde noch immer an eine andere Taxizentrale wenden.<\/p>\n

    Welche Pflichten und Rechte hat der Fahrer?<\/strong><\/h2>\n

    Der Fahrer ist nicht verpflichtet, ausl\u00e4ndische W\u00e4hrung, Kreditkarten oder Schecks anzunehmen. Rauchen im Taxi ist seit 2007 nicht mehr erlaubt. Es sollte m\u00f6glichst nicht mit gro\u00dfen Scheinen bezahlt werden. Au\u00dferdem ist das Wechselgeld umgehend vom Kunden zu kontrollieren. Eine Reklamation, welche nicht sofort nach der Fahrt erfolgt, hat keine Aussicht auf Erfolg. F\u00fcr Gegenst\u00e4nde, welche im Taxi vergessen wurden, gibt es in den meisten Zentralen ein Fundb\u00fcro.<\/p>\n

    Die Rechte und Pflichten sind den jeweiligen Verordnungen der St\u00e4dte zu entnehmen. Hamburger Taxifahrer m\u00fcssen beispielsweise Rollst\u00fchle, Kinderwagen und Gep\u00e4ckst\u00fccke kostenlos mitnehmen, solange sich diese Gegenst\u00e4nde so verstauen lassen, sodass die Sicherheit gew\u00e4hrleistet ist.<\/p>\n

    F\u00fcr Taxifahrer in Hamburg gilt eine Bef\u00f6rderungspflicht, und das auch f\u00fcr Kurzstrecken. Der Fahrer muss den g\u00fcnstigsten und k\u00fcrzesten Weg ausw\u00e4hlen, es sei denn, der Fahrgast w\u00fcnscht einen anderen Weg.
    \nDamit die Fahrg\u00e4ste wissen, von wem sie chauffiert werden, m\u00fcssen die Fahrer in Hamburg ein Schild mit Namen und Foto gut sichtbar im Wagen anbringen.<\/p>\n

    Wo ist Taxifahren teuer oder g\u00fcnstig?<\/strong><\/h2>\n

    Die Preise f\u00fcr Taxifahrten sind je nach Stadt unterschiedlich hoch. Beispiele der Taxitarife:<\/p>\n

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    • In Oldenburg wird ein Grundpreis von 3,50 Euro berechnet und f\u00fcr eine Fahrstrecke von 5 Kilometer zahlt man 2,10 Euro pro Kilometer<\/li>\n
    • In Heidelberg bel\u00e4uft sich der Grundpreis auf 3,00 Euro und f\u00fcr eine Fahrstrecke unter 2 Kilometer wird 2,60 Euro pro Kilometer berechnet. Bei einer Fahrstrecke \u00fcber 2 Kilometer wird 1,60 Euro berechnet<\/li>\n
    • In D\u00fcsseldorf zahlt man eine Grundgeb\u00fchr von 4,50 Euro plus 2,20 Euro pro Kilometer<\/li>\n
    • In Frankfurt an der Oder wird eine Grundgeb\u00fchr von 2,80 Euro berechnet und pro Kilometer zahlt man 1,60 Euro<\/li>\n<\/ul>\n

      <\/div>\n<\/p>\n

      Entspricht der Zug der Abbildung im Internet?<\/strong><\/h2>\n

      Es wurden Regelungen getroffen, dass die \u00dcbereinstimmung bestm\u00f6glich gew\u00e4hrleistet ist. Aber bei den unterschiedlichen Bauvarianten der Z\u00fcge ist dies nicht zu 100 Prozent gew\u00e4hrleistet. Es kann durchaus vorkommen, dass die Ansicht im Zug und online eine leicht unterschiedliche ist.<\/p>\n

      Erstattung bei Versp\u00e4tung der Deutschen Bahn<\/strong><\/h2>\n

      Die Bahn steht im Ruf, nicht immer p\u00fcnktlich am Zielbahnhof anzukommen. Fahrg\u00e4ste stellen sich automatisch auf eine gewisse Wartezeit ein. Sollte jedoch ein Termin vorhanden sein oder ein Anschlusszug erreicht werden m\u00fcssen, ist eine Versp\u00e4tung sehr \u00e4rgerlich. Aber haben Bahnkunden das Recht auf eine Entsch\u00e4digung, im Fall einer Versp\u00e4tung? Oder gibt es sogar noch Wege, wie der Termin trotz Versp\u00e4tung wahrgenommen werden kann?<\/p>\n

      Ab wann entsteht ein Anspruch auf Erstattung?<\/strong><\/h3>\n

      Der Fahrgast erh\u00e4lt 25 Prozent des Kaufpreises zur\u00fcck, sollte seine Zugverbindung eine Versp\u00e4tung von 60 bis 119 Minuten aufweisen. Bei einer Bahn, die ab 120 Minuten zu sp\u00e4t am Bahnhof einl\u00e4uft, werden 50 Prozent des Fahrpreises erstattet. Wer mit dem ICE-Sprinter unterwegs ist, der erh\u00e4lt den Aufpreis nach einer Verz\u00f6gerung von 30 Minuten zur\u00fcck.
      \nZeitkarten, egal ob im Nah- oder Fernverkehr, werden ab einer Versp\u00e4tung von 60 Minuten entsch\u00e4digt. Bei Monatskarten m\u00fcssen die Vorf\u00e4lle gesammelt eingereicht und anschlie\u00dfend r\u00fcckverg\u00fctet werden. F\u00fcr die zweite Klasse f\u00e4llt eine Entsch\u00e4digung von 1,50 Euro bei einer Zeitkarte, einem L\u00e4nder-Ticket oder einem \u201eSch\u00f6nes-Wochenende-Ticket\u201c an. In der ersten Klasse erh\u00f6ht sich der Betrag auf 2,25 Euro. Im Fernverkehr sind es 5,00 Euro in der zweiten und 7,50 Euro in der ersten Klasse. Besitzer der Bahncard100 werden mit 10,00 bzw. mit 15,00 Euro entsch\u00e4digt. Bei einer Versp\u00e4tung hat der Kunde die Wahl zwischen einem Gutschein und einer Auszahlung.
      \nBei einem Betrag von unter 4 Euro findet keine Erstattung Anwendung. R\u00fcckverg\u00fctungen bei Zeitkarten sind auf ein Viertel des Gesamtwertes begrenzt.<\/p>\n

      Gibt es Alternativen zur Erstattung?<\/strong><\/h3>\n

      Am Bahnhof werden erwartete Versp\u00e4tungen bekanntgegeben. Sollte eine Verz\u00f6gerung von mindestens 20 Minuten am Zielbahnhof eintreten, so kann der Fahrgast die Fahrt auf der gleichen oder einer anderen Strecke mit der n\u00e4chsten Gelegenheit antreten. Eine sp\u00e4tere Fahrt kann ebenfalls angetreten werden, sollte die geplante Ankunftszeit dadurch eher erreicht werden. Es kann dabei jeder Zug genutzt werden, der keine Reservierung voraussetzt. Ausgenommen von dieser Regelung sind die \u201eL\u00e4nder-\u201e und \u201eSch\u00f6nes-Wochenende-Tickets\u201c.<\/p>\n

      Kann vom Kaufvertrag zur\u00fcckgetreten werden?<\/strong><\/h3>\n

      Wird eine Versp\u00e4tung von \u00fcber 60 Minuten erwartet, kann der Kunde vom Kauf zur\u00fccktreten. Tritt er seine Fahrt schlie\u00dflich nicht an, so erh\u00e4lt er den vollen Fahrpreis zur\u00fcckerstattet. Wird nur eine Teilstrecke gefahren, kann der vollst\u00e4ndige Preis der verbliebenen Strecke erstattet werden. Kehrt der Fahrgast jedoch zum urspr\u00fcnglichen Bahnhof zur\u00fcck, so wird, trotz Teilnutzung, die gesamte Fahrt erstattet.<\/p>\n

      K\u00f6nnen zus\u00e4tzliche Umst\u00e4nde in Rechnung gestellt werden?<\/strong><\/h3>\n

      Wer in einer Stadt festsitzt oder wegen Versp\u00e4tung auf ein Taxi zur\u00fcckgreifen muss, der kann sich von der Bahn eine Teilerstattung einholen. Taxifahrten werden bis 80 Euro, Hotel\u00fcbernachtungen in angemessener H\u00f6he erstattet. Kann die Bahn eine \u00dcbernachtung zur Verf\u00fcgung stellen, so muss diese angenommen werden. Wird dennoch auf ein Hotel zur\u00fcckgegriffen, steht dem Fahrgast keine Kostenerstattung zu<\/p>\n

      Wann ist die Bahn nicht zur Zahlung verpflichtet?<\/strong><\/h3>\n

      Wenn die Versp\u00e4tung nicht in der Schuldf\u00e4higkeit der Bahn liegt, besteht auch kein Anspruch auf Erstattung oder Entsch\u00e4digung. Nur Verz\u00f6gerungen, f\u00fcr die die Bahn auch die Verantwortung tr\u00e4gt, sind zu entsch\u00e4digen.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"

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