Ein Aufenthalt im 1. Saaserhotel (1850), das neu zu Ferienwohnungen umgebaut wurde, wird zum unvergesslichen Erlebnis. Die Besitzerfamilie garantiert für Atmosphäre und Qualität in aussichtsreicher und ruhiger Lage.
Diese Unterkunft wird von einem privaten Gastgeber betrieben. Diese Kennzeichnung hat keine steuerliche Relevanz, einschließlich MWSt. und anderer "indirekter Steuern", ist aber nach EU-Verbraucherrecht vorgeschrieben.