Liegt am südlichen Stadtrand von Schwerin, auf dem Lande - Wald-und Wassernähe, gute Angelmöglichkeiten und Radwege am Störkanal - einzeln stehendes Wohnhaus mit 2 Appartements, separate Eingänge - je Appartement ein kombinierter Wohn-/Schlafraum mit Kochnische, incl. Bettwäsche, Kinderbett und -stuhl bei Bedarf vorhanden sowie Gartenmöbel - Haustier möglich, auch Pferde sind möglich mitzubringen (Koppel und Boxen sind vorhanden) - im Ort Gaststätte mit gutbürgerlicher Küche. Hunde sind nur nach Rücksprache mit dem Vermieter erlaubt.
WICHTIGER HINWEIS:
Die Stadt Schwerin erhebt eine Übernachtungssteuer in Höhe von 7% des von dem Gast für die Übernachtung erhobenen Entgelts. Seit dem 01. April 2024 unterliegen die berufsbedingten Übernachtungen ebenfalls der Übernachtungssteuer.
Wir weisen sie darauf hin, dass die 7% Übernachtungssteuer bereits im Preis enthalten ist.
Diese Unterkunft wird von einem privaten Gastgeber betrieben. Diese Kennzeichnung hat keine steuerliche Relevanz, einschließlich MWSt. und anderer "indirekter Steuern", ist aber nach EU-Verbraucherrecht vorgeschrieben.