Liegt am südlichen Stadtrand von Schwerin, auf dem Lande - Wald-und Wassernähe, gute Angelmöglichkeiten und Radwege am Störkanal - einzeln stehendes Wohnhaus mit 2 Appartements, separate Eingänge - je Appartement ein kombinierter Wohn-/Schlafraum mit Kochnische, incl. Bettwäsche, Kinderbett und -stuhl bei Bedarf vorhanden sowie Gartenmöbel - Haustier möglich, auch Pferde sind möglich mitzubringen (Koppel und Boxen sind vorhanden) - im Ort Gaststätte mit gutbürgerlicher Küche. Hunde sind nur nach Rücksprache mit dem Vermieter erlaubt.
WICHTIGER HINWEIS:
Die Stadt Schwerin erhebt eine Übernachtungssteuer in Höhe von 5 % des von dem Gast für die Übernachtung erhobenen Entgelts. Seit dem 01. April 2024 unterliegen die berufsbedingten Übernachtungen ebenfalls der Übernachtungssteuer.
Diese Unterkunft wird von einem privaten Gastgeber betrieben. Diese Kennzeichnung hat keine steuerliche Relevanz, einschließlich MWSt. und anderer "indirekter Steuern", ist aber nach EU-Verbraucherrecht vorgeschrieben.