Das Hotel Café Talblick in Vielbrunn bei Michelstadt heißt seine Gäste in freundlicher Atmosphäre herzlich willkommen. Es bietet komfortable und gemütlich eingerichtete Zimmer, die mit allen wünschenswerten Annehmlichkeiten ausgestattet sind. Am Morgen serviert das freundliche Personal des Hotel Café Talblick ein köstliches Frühstücksbuffet in entzückendem Kaffeehausambiente. Außerdem können die Gäste entspannte Stunden auf der sonnigen Terrasse verbringen und bei hausgemachten Kaffee- und Kuchenspezialitäten die Seele baumeln lassen.
HRS Sterne: 3
Liebe Gäste, bitte beachten Sie, dass bei einer Anreise am Dienstag der Check-In nicht vor 17 Uhr stattfinden kann. Gerne können Sie Ihre Anreisezeit auch telefonisch mit uns vereinbaren. Vielen Dank für Ihr Verständnis. Greenfee Ermäßigung Golfplatz GutSansenhof 2Km entfernt. Beheitztes Freibad direkt am Hotel, großes, vielseitiges Frühstücksbuffet, eigene Backstube.
Früheste Anreise: 14:00
Späteste Abreise: 11:00
Empfang besetzt: 08:00 bis 20:00
Empfang am Wochenende besetzt: 08:00 bis 20:00
Ganzjährig geöffnet
Umgeben von der malerischen Odenwaldregion, erfreut sich das Hotel Café Talblick in Vielbrunn bei Michelstadt einer idyllischen Lage. Das Hotel ist ein Paradies für alle Naturliebhaber und Aktivurlauber, die in der Umgebung eine Vielzahl an Freizeitaktivitäten vorfinden werden.
Umgebung: Burgen und Schlösser, altes Fachwerk, mittelalterliche Kleinstädte Wittenberg, Ammerbach, Obernburg, Erbach, Michelstadt, Bad König, Thermalbad 8km, ausgedehnte Wälder, Golfplätze, beheiztes Freibad vor Ort.
A3 Abfahrt Stockstadt, 469 Richtung Miltenberg, Abfahrt Laudenbach, in Ortsmitte rechts ab Richtung Bad König-Vielbrunn, in Vielbrunn an der Kreuzung links ab, in der Ortsmitte kommt man direkt auf die Ohrnbachtalstr., Hotel befindet sich auf der rechten Seite
mit dem Bus von Bad König, außer an den Wochenenden - sonst mit Taxi.
Diese Unterkunft wird von einem privaten Gastgeber betrieben. Diese Kennzeichnung hat keine steuerliche Relevanz, einschließlich MWSt. und anderer "indirekter Steuern", ist aber nach EU-Verbraucherrecht vorgeschrieben.