Der Gasthof Kempenich in Kempenich empfängt seine Gäste in einer angenehmen Atmosphäre und verfügt über helle und gemütliche Zimmer, die überwiegend mit Holzmöbeln ausgestattet sind. Im Restaurant werden die Gäste mit regionalen Köstlichkeiten verwöhnt. Des Weiteren sind kostenlose Parkmöglichkeiten vorhanden.
HRS Sterne: 2
Behindertengerechter Gastronomiebetrieb und ein großer Saal für viele Feierlichkeiten. ACHTUNG: Beachten Sie bitte bei Ihrer Anreise, dass Ihr Navi unsere Adresse evtl. nicht korrekt anzeigt. Geben Sie hierzu bitte unbedingt die komplette Anschrift ein. WICHTIG: Eine Zahlung mit Kreditkarte ist bei uns nur vor Ort bei Vorlage der Karte möglich, wir selbst haben nicht die Möglichkeit, Ihre Kreditkarte zu belasten! Gerne können Sie aber auch in bar bei uns zahlen. Sollten Sie ein Doppelzimmer mit getrennten Betten wünschen, so bitten wir darum, dies bei Ihrer Buchung zu vermerken. Bei ANREISEN nach 22:00 Uhr bitten wir um vorherige telefonische Absprache. Selbiges gilt auch, für den Fall, dass ein Check-In bzw. Check-Out außerhalb der vorgegebenen Zeiten gewünscht ist.
Früheste Anreise: 15:00
Späteste Abreise: 11:00
Empfang besetzt: 08:00 bis 20:00
Empfang am Wochenende besetzt: 08:00 bis 20:00
Englisch sprechendes Personal tagsüber
Ganzjährig geöffnet
Der Gasthof Kempenich ist günstig gelegen am Ortsrand von Kempenich. Er ist dein idealer Ausgangspunkt für Wanderungen und Radtouren im Brohltal und für einen Ausflug zum 20 Autominuten entfernten Nürburgring. Die Stadt Koblenz ist ca. 45 Kilometer vom Gasthof Kempenich entfernt.
A 61 Abfahrt Wehr dann Richtung Nürburgring und nach ca. 9 km Abfahrt Kempenich abfahren und nach 50 m befindet sich der Gasthof Kempenich auf der rechten Seite in der Ausfahrt
Anfahrt von Mayen, Ahrweiler, Adenau mit dem Linienbus bis Kempenich Bahnhof. Von dort werden sie nach einem Anruf von unserem Shuttleservice abgeholt.
Diese Unterkunft wird von einem privaten Gastgeber betrieben. Diese Kennzeichnung hat keine steuerliche Relevanz, einschließlich MWSt. und anderer "indirekter Steuern", ist aber nach EU-Verbraucherrecht vorgeschrieben.