Im „Stephansstift Tagungs- und Gästehaus“ können Sie Meetings und Seminare abhalten und sich mitten im Grünen erholen. Die evangelisch geprägte Einrichtung besticht durch schlichte, aber dennoch komfortable Zimmer, die eine ruhige Lage und moderne Standards bieten. Im Speisesaal gibt es ein reichhaltiges Frühstück- und Essensangebot.
HRS Sterne: 2
BITTE BEACHTEN SIE: Wenn Sie außerhalb der Öffnungszeiten der Rezeption anreisen, werden Sie gebeten, die Unterkunft vorab zu informieren. Evangelisches Tagungshaus für Konferenzen, Tagungen, Kongresse, Sitzungen, Symposien, Konzerte, Jubiläumsveranstaltungen und Festlichkeiten. BITTE BEACHTEN SIE DASS ES SICH BEI DEN DOPPELZIMMERN i.d.R.: UM ZIMMER MIT GETRENNT STEHENDEN BETTEN HANDELT
Früheste Anreise: 13:00
Späteste Abreise: 10:00
Empfang besetzt: 08:00 bis 22:00
Empfang am Wochenende besetzt: 08:00 bis 13:00 und 19:00 bis 22:00
Englisch sprechendes Personal tagsüber
Ganzjährig geöffnet
Das im Stadtbezirk Buchholz-Kleefeld gelegene Stift ist nur wenige Minuten zu Fuß vom Herrmann-Löns-Park entfernt. Dieser beherbergt den Annateich und das Kleefelder Bad und ist für seine aufwendige Gartenkunst bekannt. Den Hauptbahnhof von Hannover erreicht man in nur 5 Fahrminuten über die knapp 10 Gehminuten entfernte S-Bahnhaltestelle Karl-Wichert-Allee.
Im Hauptbahnhof in die U-Bahn Linie 1 Laatzen/Sarstedt, Linie 2 Rethen oder Linie 8 Messe/Nord - zwei Stationen bis zur Haltestelle Aegidientorplatz - U-Bahn Linie 4 Roderbruch oder Linie 5 Anderten Bahnsteig gegenüber bis Haltestelle Nackenberg - Stephansstift liegt gegenüber der Haltestelle.
Autobahn A7 bis Autobahnkreuz Hannover-Kirchhorst (Abfahrt Nr. 56).
Richtung Hannover Zentrum bzw. Messe auf den Messeschnellweg bis Abfahrt Pferdeturm. Links in Richtung Kleefeld; rechts halten in die Kirchröder Straße Richtung Fernverkehr (Straßenbahnschienen folgen!) bis zur Stadtbahnhaltestelle Nackenberg. Rechts befindet sich die beschilderte Zufahrt zum Stephansstift.
Diese Unterkunft wird von einem privaten Gastgeber betrieben. Diese Kennzeichnung hat keine steuerliche Relevanz, einschließlich MWSt. und anderer "indirekter Steuern", ist aber nach EU-Verbraucherrecht vorgeschrieben.