Wir stellen ein Ferienhaus in Ližnjan für acht Personen vor, einen Kilometer vom Meer gelegen. Das Ferienhaus Zoya ist 2015 und 2019 in Ganzheit renoviert worden, es erstreckt sich auf zwei Etagen und ist im Einklang mit den neuesten Trends eingerichtet sowie vollkommen ausgestattet. Im Erdgeschoss gibt es einen Essbereich mit Wohnzimmer mit Schlafsofa für zwei weitere Personen und eine voll ausgestattete Küche sowie ein Badezimmer. Verbunden mit Außentreppen im ersten Stock des Hauses befinden sich die beiden Schlafzimmer, eines mit Doppelbett und ein größeres Zimmer für 4 Personen mit zwei Doppelbetten. Dieses geräumige und außergewöhnlich gemütliche und gut erhellte Ferienhaus bietet Unterkunft in Ližnjan, die verschiedenen Geschmacksrichtungen angepasst ist – in ihr werden sich Familien mit Kindern gleichermaßen wohl fühlen wie Jugendliche auf der Suche nach dem passenden Ort für Unterhaltung. Den Gästen sind auch zwei Parkplätze innerhalb des Anwesens zugesichert. Den Gästen stehen zwei Parkplätze, WLAN und ein Babybett zur Verfügung.
Außen: Außendusche; Balkon; Gartenmöbel; Grill; Privater Pool; Spielplatz; Terrasse;
Allgemein: abgeschlossenes Grundstück; Badezimmer: 2.00; Baujahr: 1970.00; Grundstücksfläche: 380.00 qm; Renovierungsjahr: 2015.00; Schlafzimmer;
Kochen: Backofen; Kaffeemaschine; Mikrowelle; Spülmaschine; Tiefkühlschrank; Toaster; Wasserkocher;
Sonstiges: Heizung; Internet; Klimaanlage; Meerblick; Waschmaschine; W-Lan;
Entfernungen (Luftlinie, ca.): Entfernung Bademöglichkeit: 0,45 km; Entfernung Cafés/ Restaurants: 50.00 m; Entfernung Einkaufen: 0,15 km; Entfernung Strand: 1,00 km; Entfernung zum Bahnhof: 12,00 km; Entfernung zum Flughafen: 9,00 km; Entfernung zum Meer: 1,00 km; Nächste Haltestelle ÖPNV: 0,50 km; Nächster Ort: 0,20 km;
Nebenkosten:
Anmeldegebühr: 5,00 EUR pro Person (verpflichtend)
Bettwäsche: inklusive
Endreinigung: inklusive
Energiekosten: inklusive
Kaution: 200,00 EUR (verpflichtend, müssen vor Ort bezahlt werden)
Toilettenwäsche: inklusive
Diese Unterkunft wird von einem privaten Gastgeber betrieben. Diese Kennzeichnung hat keine steuerliche Relevanz, einschließlich MWSt. und anderer "indirekter Steuern", ist aber nach EU-Verbraucherrecht vorgeschrieben.