Die charmante und im 2023 neu gebaute Wohnung liegt im Anbau des über 100-jährigen Hauses im Kern von Ftan. Die hochwertig eingerichtete Wohnung ist ideal für ein Paar, welches erholsame Bergferien in der magischen Unterengadiner Bergwelt sucht. Ein Wohn- und Esszimmer mit offener Küche, u.a mit Geschirrspüler, Nespresso-Maschine, Internet WLAN und Sofa, laden zum Verweilen ein. Erholen lässt es sich bestens im grosszügigen und lichtdurchfluteten Schlafzimmer mit grossem Doppelbett und Sofa. Ein Skiraum im Erdgeschoss ist vorhanden. Die Waschmaschine/ Tumbler im Keller können mitbenützt werden. Das Auto kann an der Kreuzung neben dem Haus oder auf einem der vielen öffentlichen Parkplätzen parkiert werden. Auf Wunsch steht eine Steckdose für ein E-Auto zu Verfügung, bitte vorab bei Vermieter anfragen.
Sonstige Wohnzimmerausstattung (Wohnzimmer1): Büchergestell
Sonstige Schlafzimmereinrichtung (Schlafzimmer1): Sofa, Kleiderständer, Nachttische
Sonstige Kücheneinrichtung (Küche1): Induktions-Herd
Sportmöglichkeiten in der Umgebung: Bergsteigen, Golfplatz, Jagdmöglichkeit, Kanu, Klettern, Mountainbiking, Radtouren, Ski (alpin), Ski (Langlauf), TennisBasisinformationen:
- Haustiere erlaubt: keins
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Top Merkmale:
- Fußbodenheizung: teilweise
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Badezimmer 1: - Tageslicht
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Kochen/Wohnen:
- Kaffeemaschine: Espressokanne
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- Kühl-/Gefrierschrank: Gefrierfach, Kühlschrank
- Herd: Herd
- Anzahl Wohnzimmer: 1
Hauswirtschaft:
- Waschmaschine: zur gemeinschaftlichen Nutzung im Gebäude
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- Wäschetrockner: zur alleinigen Nutzung im Objekt
Umgebung:
- Aussicht: Berg
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Nebenkosten:
Strom : inklusive
Heizung: inklusive
Wasser: inklusive
Kinderbett: inklusive
Parkmöglichkeit: 0 EUR pro Nutzung ( von 01.01.2021 bis 01.01.2050, verpflichtend, müssen vor Ort bezahlt werden)
Internet: inklusive
Bettwäsche: 12 CHF einmalig pro Person ( von 01.01.2021 bis 01.01.2050, verpflichtend, müssen vor Ort bezahlt werden)
Handtücher: 6 CHF einmalig pro Person ( von 01.01.2021 bis 01.01.2050, verpflichtend, müssen vor Ort bezahlt werden)
Endreinigung: 90 CHF einmalig pro Objekt ( von 01.01.2021 bis 01.01.2050, verpflichtend, müssen vor Ort bezahlt werden)
Diese Unterkunft wird von einem privaten Gastgeber betrieben. Diese Kennzeichnung hat keine steuerliche Relevanz, einschließlich MWSt. und anderer "indirekter Steuern", ist aber nach EU-Verbraucherrecht vorgeschrieben.