Für Ihren langersehnten Nordsee-Urlaub auf der nordfriesischen Insel Sylt hält das Haus Keitumer Landstr.13 b die passenden Unterkunft für Sie bereit.
Das alleinstehende Ferienhaus bietet vier separate, komfortable Wohnungen, die ganzjährig vermietet werden.
Es ist zentral und dennoch ruhig gelegen. Das Haus ist ein Hinterhaus und liegt zurück in 2. Reihe also nicht direkt an der Straße.
Es liegt an der Keitumer Landstr. die von Westerland bis nach Keitum führt. Bis zum Bahnhof Westerland sind es nur 900 mtr.
Im Prinzip können Sie von hier aus alles zu Fuß erreichen. Vom Bahnhof aus kommen Sie direkt auf der Fußgängerzone Friedrichstr. die am Meer endet.
In unmittelbarer Nähe des Hauses ist 50 mtr. ist ALDI mit einem großen Markt und Bäckerei. 1 km weiter finden Sie LIDL, NETTO und REWE sowie Burger King für Ihre Kleinen. Industriegebiet Tinnum
Alle Wohnungen werden nach jeder Belegung komplett überprüft und wenn erforderlich und möglich sofort oder kurzfristig die Beanstandungen behoben. Alle Böden und Bäder wurden mit hellem GRANIT Naturstein belegt und wir empfehle ihnen daher bei der Anreise ihre eigenen Hausschuhe mitzubringen denn der Boden kann je nach der Jahreszeit etwas kälter sein.
Räume und Ausstattung
Das alleinstehende Ferienhaus bietet vier separate, komfortable Wohnungen, so richtig zum Erholen und Entspannen.
Im EG sind 2 Wohnungen mit jeweils 1 sep. Schlafraum & 1 Wohnraum in dem auch ein Schlafsofa steht. Die Amerikanische Küche ist komplett ausgestattet mit Elektroherd mit 4 Platten und Backofen, Microwelle, Geschirrspüler, Kaffeemaschine u. Kaffeautomat. Natürlich ist auch ausreichend Geschirr, Gläser, Töpfe und Pfannen in jeder Wohnung. Im Prinzip finden Sie in jeder Wohnung alles was Sie auch zu Hause in Ihrer Wohnung haben.
Im 1. OG. sind 2 Wohnungen mit jeweils 2 sep. Schlafräumen, Wohnraum u. Amerikanische Küche. Natürlich auch hier die Küchenausstattung wie oben bereits beschrieben.
Genießen Sie die Sylter Sonne und die frische Meeresbrise auf Ihrer Terrasse mit Strandkorb & Gartenmöbel, oder in Ihrem Gartenteil mit Liegefläche.
Diese Unterkunft wird von einem privaten Gastgeber betrieben. Diese Kennzeichnung hat keine steuerliche Relevanz, einschließlich MWSt. und anderer "indirekter Steuern", ist aber nach EU-Verbraucherrecht vorgeschrieben.