Willkommen in der exklusiven Reetdachwohnung „Uhlenhorst“ – Ihrem stilvollen Urlaubszuhause in traumhafter Lage am Rande von Keitum, dem grünen Herzen Sylts. Auf großzügigen 90 m² erwartet bis zu 4 Personen ein erholsames Ferienerlebnis mit viel Privatsphäre und Komfort.
Der lichtdurchflutete Wohnbereich mit behaglichem Kamin bildet den Mittelpunkt der Wohnung und lädt zu gemütlichen Stunden ein. Von hier genießen Sie einen wunderschönen Ausblick in Ihren privaten Garten.
Der offene, stilvolle Essbereich und die angrenzende hochwertige Küche inklusive Filterkaffeemaschine sind ideal für gesellige Momente. Ihre Terrasse ist von einem idyllischen, eingewachsenen Garten umgeben und bietet mit Gartenmöbeln und einem gemütlichen Strandkorb den perfekten Platz für erholsame Stunden an der frischen Luft.
Im Souterrain befinden sich zwei komfortable Schlafzimmer: Ein Zimmer verfügt über zwei zu einem Doppelbett zusammenstellbare Einzelbetten, das zweite Schlafzimmer bietet zwei Einzelbetten – ideal auch für Familien mit Kindern.
Zwei moderne Badezimmer mit großzügigen Duschen sorgen für entspannende Wohlfühlmomente. Waschmaschine, Trockner, Föhn und WLAN bieten zusätzlichen Komfort.
Ein eigener Parkplatz steht Ihnen selbstverständlich zur Verfügung. Hunde sind herzlich willkommen. Das Domizil „Uhlenhorst“ ist ein Nichtraucher-Haus.
Genießen Sie Ruhe, Natur und Komfort in Keitum – „Uhlenhorst“ erwartet Sie für einen unvergesslichen Sylt-Urlaub!
Von Ihrer Ferienwohnung aus gelangen Sie in wenigen Minuten an die Wattseite der Insel, die zu langen Spaziergängen einlädt. Unweit Ihres Ferienhauses finden Sie einen kleinen Supermarkt, so dass die Selbstverpflegung im Urlaub zum Vergnügen wird. Außerdem finden Sie in Keitum zahlreiche kleine Boutiquen, die zum Stöbern einladen, sowie unterschiedliche Möglichkeiten, sich kulinarisch verwöhnen zu lassen. Dieses Feriendomizil befindet sich im Ludwig-Bostelmann Wai 3 in Keitum, ein ausgewiesener Parkplatz steht Ihnen vor dem Objekt zur Verfügung.
Diese Unterkunft wird von einem privaten Gastgeber betrieben. Diese Kennzeichnung hat keine steuerliche Relevanz, einschließlich MWSt. und anderer "indirekter Steuern", ist aber nach EU-Verbraucherrecht vorgeschrieben.