Objekt 12779 im Ort Rapak, Hvar - Mitteldalmatien bietet Ihnen Unterkünfte mit folgenden Einheitstypen an Ferienwohnung (5) und ist 20 m vom Meer entfernt. Der nächste Strand zu dieser Unterkunft ist ein Kiesstrand. Dieses Objekt befindet sich in der Kategorie Objekte am Strand. Das Objekt hat mehrere Unterkunftseinheiten, so ist es möglich, dass sich während Ihres Urlaubes auch andere Gäste dort befinden werden. Die Hausbesitzer werden während Ihres Urlaubes nicht im Objekt wohnen. Dies ist eine Robinson-Unterkunft, bei der es sich von selbst versteht, dass sie sich in einer schwieriger erreichbaren Lage befindet. Die Infrastruktur bei solchen Reisezielen ist dürftig, dafür sind aber Ruhe, Natur und sauberes Meer garantiert. Es ist notwendig, das Wasser zu rationieren und sich mit allem nötigen vor der Ankunft zu versorgen, da das nächste Geschäft meist sehr weit entfernt ist. Wasser: Aus dem Tank (Regenwasser, Zisterne). Wasser - Heizung: Solarzellen. Strom: Solarzellen (12V). Sonstiges: Gaskühlschrank, Gasherd. Zutritt: Mit dem Auto, Schotterstraße: 500m. Der Eigentümer ist nicht verpflichtet, zusätzliche unangemeldete Personen und Haustiere zu akzeptieren. Sie sollten im Voraus bekannt gegeben werden. INHALT
Umgebung des Objekts (Ordentlich), Hof (100m2), Parkplatz (Anzahl der Parkplätze: 6, Entfernung vom Objekt: im Hof), Grill: gemeinsam, WiFi Internet
LAGE UND ANREISE
• Das Objekt befindet sich nicht an der Straße
• Zwischen Objekt und Strand führt keine Straße
• Objekt befindet sich neben dem Strand
• Stufenanzahl vom Objekt zum Strand: 10
• Anfahrt mit dem Auto möglich: Ja, Schotterstraße: 500 m
• Das Objekt befindet sich in einer ruhigen Umgebung
• Das Objekt ist von Pflanzen umgeben.
ENTFERNUNG
• Meer: 20 m
• Strand: 20 m
• Zentrum: 32 km
• Lebensmittelgeschäft: 6 km
• Medizinischer Notruf: 32 km
• Apotheke: 32 km
• Wechselstube: 5 km
• Bankomat: 32 km
• Tourist-Information: 32 km
• Flughafen: 30 km
Diese Unterkunft wird von einem privaten Gastgeber betrieben. Diese Kennzeichnung hat keine steuerliche Relevanz, einschließlich MWSt. und anderer "indirekter Steuern", ist aber nach EU-Verbraucherrecht vorgeschrieben.