Die exklusive Ferienresidenz gewährt, obwohl in zentraler Lage, Ruhe und Entspannung auf einem 6.000 m² großen Grundstück.
Diese Unterkunft wird von einem privaten Gastgeber betrieben. Diese Kennzeichnung hat keine steuerliche Relevanz, einschließlich MWSt. und anderer "indirekter Steuern", ist aber nach EU-Verbraucherrecht vorgeschrieben.