Herzlich willkommen in der gemütlichen Doppelhaushälfte Yvette 1 in Zingst! Diese charmante Unterkunft bietet auf ca. 90 m² Platz für bis zu vier Personen und ein Kleinkind. Das stilvolle Wohnzimmer mit Kamin sorgt für eine behagliche Atmosphäre, während die voll ausgestattete Küche alle Annehmlichkeiten für einen gelungenen Aufenthalt bietet. Zwei komfortable Schlafzimmer mit Doppelbetten (180x200 und 160x200) garantieren erholsame Nächte. Ein besonderes Highlight ist das Relaxzimmer im Dachgeschoss, das sich perfekt für entspannte Stunden eignet. Das moderne Badezimmer mit Dusche sowie ein zusätzliches Gäste-WC im Erdgeschoss bieten hohen Komfort. Auf der möblierten Terrasse mit Grillplatz können Sie die frische Ostseeluft genießen. Ein abschließbarer Fahrradschuppen sowie ein eigener Parkplatz stehen Ihnen zur Verfügung. Genießen Sie erholsame Urlaubstage in dieser liebevoll eingerichteten Ferienunterkunft.
Die Doppelhaushälfte Yvette 1 liegt am Ortseingang von Zingst. Das Haus bietet eine hochwertige Ausstattung und eine gemütliche Atmosphäre für einen entspannten Urlaub. Die moderne Küche, der helle Wohnbereich mit Kamin und das zusätzliche Relaxzimmer im Dachgeschoss schaffen ein ideales Ambiente für Familien und Paare. Im Außenbereich lädt die Terrasse mit Grillmöglichkeit zum Verweilen ein. Ein abschließbarer Fahrradschuppen sorgt für sichere Unterbringung Ihrer Fahrräder. Die Unterkunft ist mit kostenlosem WLAN ausgestattet. Die Nähe zur Ostsee sowie die ruhige, aber zentrale Lage machen Yvette 1 zur perfekten Wahl für Ihren Ostseeurlaub.
Yvette 1 liegt am Ortseingang von Zingst und ist nur etwa 1000 m vom feinsandigen Ostseestrand entfernt. Der Bodden ist in nur 200 m erreichbar und bietet wunderschöne Naturerlebnisse. Einkaufsmöglichkeiten wie ein Bäcker und ein Supermarkt befinden sich in 100 m Entfernung, während Restaurants und Cafés fußläufig erreichbar sind. Die Umgebung lädt zu ausgedehnten Spaziergängen, Radtouren und Naturerkundungen ein. Besonders beeindruckend sind die Kranichzüge im Frühjahr und Herbst, die ein unvergessliches Naturschauspiel bieten.
Diese Unterkunft wird von einem gewerblichen Gastgeber betrieben. Diese Kennzeichnung hat keine steuerliche Relevanz, einschließlich MWSt. und anderer "indirekter Steuern", ist aber nach EU-Verbraucherrecht vorgeschrieben.