Das Ferienhaus bietet viel Platz auf drei Etagen und ist ideal für Familien oder Gruppen. Im Erdgeschoss befinden sich Wohnbereich, Küche und Esszimmer mit direktem Zugang zur überdachten Terrasse und zum geschützten Freisitz. Sonnenliegen und eine Feuerschale sorgen für entspannte Stunden im Freien.
Im Obergeschoss stehen zwei Schlafzimmer und ein zusätzliches WC zur Verfügung. Ein weiteres Schlafzimmer mit Dusche sowie ein großzügiges Bad mit Badewanne, Dusche, Doppelwaschbecken und separatem WC befinden sich im Untergeschoss. Auch Waschmaschine, Kinderbett, Hochstuhl und diverse Haushaltsutensilien sind vorhanden.
Für wohlige Wärme sorgen Elektroheizung und Warmwasserspeicher, das weitläufige Raumangebot bietet auch bei schlechtem Wetter genügend Platz zum Spielen und Entspannen.
Die Ferienhäuser im Feriendorf Reichenbach bei Nesselwang im Allgäu bieten Platz für 4 bis 6 Personen und sind somit ideal für Familien oder kleine Gruppen. Die Häuser sind gemütlich und modern eingerichtet und verfügen über alle Annehmlichkeiten, die man für einen erholsamen Urlaub benötigt, wie eine voll ausgestattete Küche, komfortable Schlafzimmer und ein einladendes Wohnzimmer. In den Ferienhäusern sind Haustiere erlaubt, sodass der Urlaub mit Ihrem vierbeinigen Freund möglich ist.
Durch die ruhige Lage und die umfangreichen Freizeitmöglichkeiten ist das Feriendorf Reichenbach ein perfekter Ort, um dem Alltag zu entfliehen und die Schönheit des Allgäus zu genießen. Ideal für Naturfreunde, Familien und alle, die einfach mal abschalten möchten.
In den Sommermonaten steht Ihnen unser beheiztes Freibad zur Verfügung!
Das Feriendorf Reichenbach liegt inmitten der idyllischen Voralpenlandschaft, die zu Wanderungen, Radtouren und anderen Outdoor-Aktivitäten einlädt. In der Umgebung gibt es zahlreiche Ausflugsziele wie das berühmte Schloss Neuschwanstein, den Forggensee und die Zugspitze, die alle innerhalb einer Stunde erreichbar sind. Die Nähe zu Nesselwang bietet zudem zahlreiche Einkaufsmöglichkeiten und Restaurants.
Diese Unterkunft wird von einem gewerblichen Gastgeber betrieben. Diese Kennzeichnung hat keine steuerliche Relevanz, einschließlich MWSt. und anderer "indirekter Steuern", ist aber nach EU-Verbraucherrecht vorgeschrieben.