Vom 22. Juni bis zum 18. Juli wird die Fassade am Haus gestrichen. in diesem Zeitraum wird das Haus eingerüstet, es kann zu leichten Benutzungseinschränkungen am Balkon der Dachwohnung kommen.
Diese Unterkunft wird von einem privaten Gastgeber betrieben. Diese Kennzeichnung hat keine steuerliche Relevanz, einschließlich MWSt. und anderer "indirekter Steuern", ist aber nach EU-Verbraucherrecht vorgeschrieben.