Ihr Ferienhaus hat 1 Etage, 3 Zimmer (davon 2 Schlafzimmer), ist 64 qm groß und ist für maximal 4 Personen geeignet. Eine Klimaanlage sorgt an heißen Tagen für angenehme Temperaturen. Eine Heizmöglichkeit gibt es nicht. Der Eingang ist überdacht und führt über die Terrasse direkt in das Wohnzimmer mit Sitzecke und Türen zu allen Räumen. Die Zimmer teilen sich wie folgt auf: Wohnzimmer mit Sitzecke, Essecke und TV. Sie haben Zugang zur 12 qm großen Terrasse mit Gartenmöbeln, 1 Tisch, 4 Stühlen, 2 Sonnenliegen, Hollywood-Schaukel und Sonnenschirm. Schlafzimmer mit 2 Einzelbetten. Schlafzimmer mit 1 Doppelbett. Kochnische 4 qm groß, nicht beheizbar und mit TV, Elektroherd (Cerankochfeld, 4 Platten), Backofen, Kühlschrank (210 l, Eisfach), Mikrowelle, Kaffeemaschine, Toaster, elektrischem Wasserkocher und Wäschetrockner. Bad 6 qm groß, nicht beheizbar und mit Dusche, 1 Waschbecken, WC, Föhn und Fenster. TV- bzw. Rundfunksender können per Satellit empfangen werden.
Ihr Urlaubsobjekt:
Das Ferienhaus befindet sich auf einem geschlossenen Gartengrundstück mit Wiese, Blumen, Sträuchern und Bäumen. Der Vermieter wohnt nicht im Haus oder auf dem Grundstück. Die Ausstattungen stehen Ihnen zur alleinigen Nutzung zur Verfügung. Relaxen Sie draußen auf der Terrasse mit Sonnenschirm, Sonnenliege, Gartenmöbeln und Hollywood-Schaukel. Eine Grillmöglichkeit ist vorhanden.Lage: Balatonmáriafürdő. Das 1970 erbaute und 2017 renovierte Ferienhaus ist zweckmäßig eingerichtet. Das Grundstück befindet sich in einer FerienHaus-Siedlung. Auch wegen der ruhigen und sonnigen Lage ist das Domizil beliebt. Die Zufahrt zum Grundstück erfolgt über eine Nebenstraße. Am Ferienhaus steht Ihnen 1 Pkw-Parkplatz auf dem Grundstück zur Verfügung. Die nächste Einkaufsmöglichkeit ist 150 m entfernt, Restaurant 200 m und Ortszentrum 200 m.Im Sommer: Balaton in Balatonmáriafürdő 150 m, Badestrand in Balatonmáriafürdő, 150 m von Ihrer Unterkunft entfernt.
Diese Unterkunft wird von einem privaten Gastgeber betrieben. Diese Kennzeichnung hat keine steuerliche Relevanz, einschließlich MWSt. und anderer "indirekter Steuern", ist aber nach EU-Verbraucherrecht vorgeschrieben.