Ihre Ferienwohnung erstreckt sich über 2 Zimmer (davon 1 Schlafzimmer), ist 50 qm groß und ist für maximal 4 Personen geeignet. Eine Klimaanlage sorgt an heißen Tagen für angenehme Temperaturen. An kälteren Tagen kann Ihre Ferienwohnung beheizt werden. Der Eingang ist im Erdgeschoss und ebenerdig und führt direkt in die Küche. Die Zimmer teilen sich wie folgt auf: Wohnzimmer 12 qm groß und mit 2 Zusatzbetten auf Doppelausziehcouch, Sitzecke, Essecke und TV. Sie haben Zugang zur Terrasse. Schlafzimmer 16 qm groß und mit 1 Doppelbett und 1 Gitterbett. Küche 6 qm groß und mit Gasherd, Kühlschrank und Kaffeemaschine. Bad 6 qm groß und mit 1 Waschbecken, WC, Bidet, Föhn, Fenster und Waschmaschine. Darüber hinaus ist Ihre Ferienwohnung mit WLAN- Internetzugang, Gitterbett, Bügeleisen und Waschmaschine ausgestattet. TV- bzw. Rundfunksender können per Antenne und Satellit empfangen werden.
Ihr Urlaubsobjekt:
Die Ferienwohnung befindet sich auf einem 50 qm großen, geschlossenen Gartengrundstück mit Wiese und Blumen. Das Grundstück ist mit einem Zaun umschlossen. Der Vermieter wohnt ständig im Haus oder, nutzt jedoch einen separaten Eingang. Die Ausstattungen stehen Ihnen zur alleinigen Nutzung zur Verfügung. Relaxen Sie draußen auf der Terrasse mit Gartenmöbeln. Eine Grillmöglichkeit ist vorhanden. Landeskategorie 3 Sterne. Für das leibliche Wohl sorgt 1 Restaurant.Lage: Fažana. Die Ferienwohnung befindet sich in einem Einfamilienhaus. Das Grundstück liegt in einer FerienHaus-Siedlung. Auch wegen der ruhigen und sonnigen Lage ist das Domizil beliebt. Die Zufahrt zum Grundstück erfolgt über eine asphaltierte Hauptstraße. Am Haus stehen Parkplätze auf dem Grundstück zur Verfügung. Öffentliche Parkplätze befinden sich auf der Straße vor dem Haus. Die nächste Einkaufsmöglichkeit ist 250 m entfernt, Restaurant 250 m und Ortszentrum 350 m.Im Sommer: Adriatisches Meer in Fazana 350 m, Badestrand mit Kies und Felsen in Fazana, 350 m von Ihrer Unterkunft entfernt.
Diese Unterkunft wird von einem privaten Gastgeber betrieben. Diese Kennzeichnung hat keine steuerliche Relevanz, einschließlich MWSt. und anderer "indirekter Steuern", ist aber nach EU-Verbraucherrecht vorgeschrieben.