Ihre Ferienwohnung erstreckt sich über 1 Etage, 2 Zimmer (davon 1 Schlafzimmer), ist 36 qm groß und ist für maximal 4 Personen geeignet. Eine Klimaanlage sorgt an heißen Tagen für angenehme Temperaturen. Der Eingang ist im Erdgeschoss. Die Zimmer teilen sich wie folgt auf: Wohnzimmer mit 2 Zusatzbetten auf Couch/Sofa und Essecke. Sie haben Zugang zur Terrasse mit Gartenmöbeln. Schlafzimmer mit 1 Doppelbett. Kochecke im Wohnzimmer mit Essecke, Geschirrspüler, Elektroherd (Cerankochfeld, 2 Platten), Backofen, Kühlschrank (10 l, Eisfach), Mikrowelle, Kaffeemaschine und Toaster. Bad mit Dusche und WC. Darüber hinaus ist Ihre Ferienwohnung mit WLAN- Internetzugang ausgestattet. TV- bzw. Rundfunksender können per Satellit empfangen werden.
Ihr Urlaubsobjekt:
Die Ferienwohnung befindet sich in einer Ferienanlage und ist umgeben von einem 550 qm großen, geschlossenen Gartengrundstück mit Wiese und Bäumen. Wir bieten Ihnen dieses Appartement in Banjole, befindlich in einem Privathaus mit Garten, welche Ihnen einen angenehmen Aufenthalt, dank modernster geschmackvoller Inneneinrichtung und einem gut beleuchteten Wohnbereich - verbunden mit den anderen Bereichen - bereitet. Die Anlage verfügt über Grillmöglichkeit. Den Gästen steht ein Gemeinschaftsraum zur Verfügung, in dem sie ihre Fahrräder abstellen und die Waschmaschine nutzen können.Lage: Banjole. Die Ferienwohnung befindet sich in einem Apartementhaus, wurde im Jahr 2012 renoviert und ist im typischen Landesstil eingerichtet. Das Grundstück liegt in einer Ferienanlage. Die Zufahrt zum Grundstück erfolgt über eine asphaltierte Nebenstraße. Am Haus steht Ihnen 1 Pkw-Parkplatz auf dem Grundstück zur Verfügung. Garage auf Anfrage Die nächste Einkaufsmöglichkeit ist 70 m entfernt, Restaurant 200 m und Ortszentrum 20 m. Apotheke in Banjole 1000 m. Pula: Flughafen 13,9 km und Bahnhof 8 km.Im Sommer: Adria in Banjole 600 m, Badestrand in Banjole, 650 m von Ihrer Unterkunft entfernt. bis zum Sandstrand: 8 km
Diese Unterkunft wird von einem privaten Gastgeber betrieben. Diese Kennzeichnung hat keine steuerliche Relevanz, einschließlich MWSt. und anderer "indirekter Steuern", ist aber nach EU-Verbraucherrecht vorgeschrieben.