Ihr Ferienhaus hat 2 Etagen, 3 Zimmer (davon 2 Schlafzimmer), ist 75 qm groß und ist für maximal 6 Personen geeignet. Eine Klimaanlage sorgt an heißen Tagen für angenehme Temperaturen. Die Zimmer teilen sich wie folgt auf: Wohnzimmer mit 2 Zusatzbetten auf Couch/Sofa, Essecke und TV. Sie haben Zugang zur 30 qm großen, überdachten Terrasse mit Gartenmöbeln. Schlafzimmer mit 1 Doppelbett und TV. Schlafzimmer mit 2 Einzelbetten und TV. Kochecke im Wohnzimmer mit Essecke, Geschirrspüler, Gasherd, Elektroherd, Backofen, Kühlschrank (50 l, Eisfach), Mikrowelle, Kaffeemaschine, Toaster und elektrischem Wasserkocher. Bad mit Dusche und WC. Bad mit Dusche, WC und Föhn. Darüber hinaus ist Ihr Ferienhaus mit WLAN- Internetzugang und Waschmaschine ausgestattet. TV- bzw. Rundfunksender können per Satellit empfangen werden.
Ihr Urlaubsobjekt:
Das Ferienhaus befindet sich auf einem 150 qm großen, geschlossenen Grundstück. Grundstücksfläche: 150 m² - Nicht geeignet für Jugendgruppen unter 25 Jahren. Der Vermieter wohnt ständig im Haus oder, nutzt jedoch einen separaten Eingang. Die Ausstattungen stehen Ihnen zur alleinigen Nutzung zur Verfügung. Relaxen Sie draußen mit Gartenmöbeln. Für die schnelle Abkühlung können Sie die Gartendusche nutzen. Eine Grillmöglichkeit ist vorhanden. Die privat nutzbare Poolanlage ist von Mitte Mai bis Ende September in Betrieb und verfügt über einen Außenpool (6 m x 4 m, Tiefe 1,5 m).Lage: Ližnjan, Ortsteil Valtura. Das 1915 erbaute und 2015 renovierte Ferienhaus ist im typischen Landesstil eingerichtet. Die Zufahrt zum Grundstück erfolgt über eine Nebenstraße. Am Ferienhaus steht Ihnen 1 Pkw-Parkplatz auf dem Grundstück zur Verfügung. Die nächste Einkaufsmöglichkeit ist 350 m entfernt, Restaurant 350 m und Ortszentrum 10 km. Pula: Bahnhof 12 km und Flughafen 5 km.Im Sommer: Bademöglichkeit in Bijeca 4 km, Badestrand in Bijeka, 4,5 km von Ihrer Unterkunft entfernt.
Diese Unterkunft wird von einem privaten Gastgeber betrieben. Diese Kennzeichnung hat keine steuerliche Relevanz, einschließlich MWSt. und anderer "indirekter Steuern", ist aber nach EU-Verbraucherrecht vorgeschrieben.