Ihre Ferienwohnung erstreckt sich über 1 Etage, 2 Zimmer (davon 1 Schlafzimmer), ist 32 qm groß und ist für maximal 3 Personen geeignet. Das Rauchen ist in Innenräumen nicht gestattet. Die Zimmer teilen sich wie folgt auf: Wohnzimmer mit 1 Zusatzbett auf Couch/Sofa, Sitzecke und TV. Sie haben Zugang zum Balkon. Schlafzimmer mit 1 Doppelbett und Gitterbett als Überbelegung möglich: Ja. Kochnische mit Geschirrspüler, Kühlschrank, Mikrowelle, Kaffeemaschine, elektrischem Wasserkocher und Gas- oder E-Herd, Grundausstattung Küche. Bad mit Dusche, 1 Waschbecken und WC. Darüber hinaus ist Ihre Ferienwohnung mit WLAN- Internetzugang und Gitterbett ausgestattet.
Ihr Urlaubsobjekt:
Relaxen Sie draußen auf der Liegewiese. Der Spielplatz lässt Kinderherzen höher schlagen. Schuhraum, Schuhtrockner, Skiraum, Volleyball, Fußball Die gemeinsam nutzbare Poolanlage verfügt über einen Außenpool (3 m x 7 m). Ihre Fitness können Sie mit Tischtennis auf Trab halten.Lage: Flachau, 925 mNN. Die Ferienwohnung befindet sich in einem Apartementhaus und ist zweckmäßig eingerichtet. Auch wegen der ruhigen Lage ist das Domizil beliebt. Zimmerausblick: Bergblick eingeschränkt Am Haus stehen Parkplätze auf dem Grundstück zur Verfügung. Die nächste Einkaufsmöglichkeit ist 100 m entfernt, Restaurant 50 m und Ortszentrum 150 m. Hallenbad in Altmarkt 5,5 km. Bahnhof in Radstadt 12,3 km. Flughafen in Salzburg 70,7 km. Nächste Stadt: Altenmarkt im Pongau 6 kmIm Sommer: Reitecksee in Flachau 4 km. Weitere Sport- und Freizeitangebote warten auf Sie in der Umgebung. Zum Beispiel Golf in Radstadt 14 km. Theater: Salzburger Landestheater 70 km, Restaurant Schusterhäusl 50 m Hofstadl Apres Ski 300 m Dampfkessel Apres Ski 1800 m Musistadl 800 mIm Winter: Der nächste Skilift befindet sich in 500 m Entfernung in Flachau. Der Skibus fährt 10 m von Ihrem Feriendomizil. Weiterhin gibt es eine Loipe in Flachau, 200 m.
Diese Unterkunft wird von einem privaten Gastgeber betrieben. Diese Kennzeichnung hat keine steuerliche Relevanz, einschließlich MWSt. und anderer "indirekter Steuern", ist aber nach EU-Verbraucherrecht vorgeschrieben.