Wichtige Informationen zu Corona

Liebe Kunden,

die Verbreitung des Coronavirus, der Umgang damit und die Maßnahmen zur Bewältigung der Corona-Folgen, stellen uns nach wie vor alle vor besondere Herausforderungen. Dass sich unsere Kunden vermehrt Gedanken über die eigene Sicherheit und die Einhaltung und Umsetzung von Quarantänevorschriften machen, ist verständlich. Auch für uns steht die Gesundheit unserer Kunden, Partner und Mitarbeiter an oberster Stelle.

Nachfolgend haben wir für Sie daher die wichtigsten Informationen übersichtlich zusammengestellt.


TOURISTISCHE ÜBERNACHTUNGEN WÄHREND DER COVID-19 PANDEMIE

Aufgrund der Covid-19-Pandemie war die Beherbergung zu touristischen Zwecken in Deutschland lange Zeit untersagt. Aktuell sind touristische Übernachtungen in allen Bundesländern möglich. Dennoch gibt es weiterhin einzelne Einschränkungen, welche bei der Buchung touristischer Reisen zu beachten sind. Die genauen Einzelheiten finden Sie unter https://tourismus-wegweiser.de/ sowie in den entsprechenden Verordnungen der Bundesländer. Geschäftsreisen sind grundsätzlich immer, unter bestimmten Voraussetzungen, gestattet.

Außerdem hat die reine Beurteilung der pandemischen Lage anhand der 7-Tage-Inzidenz immer öfter ausgedient. Vielmehr werden die jeweilige Impfquote und die Krankenhausauslastung bzw. die Belegung der Intensivbetten als maßgebliche Parameter verwendet. Die genauen Regelungen entnehmen Sie bitte der Webseite des entsprechenden Bundeslandes.

Zusätzlich gibt es für genesene, getestete und insbesondere für geimpfte Personen, welche vor allem auch bei touristischen Aktivitäten zu Erleichterungen führen.

In Deutschland ist grundsätzlich zu beachten, dass symptomfreie, nachweislich vollständig geimpfte Personen (abschließende Impfung liegt mindestens 14 Tage zurück) und symptomfreie genesene Personen, deren zugrundeliegender PCR-Test mindestens 28 Tage, höchstens aber 6 Monate zurückliegt, von der Testpflicht und den jeweiligen Kontaktbeschränkungen befreit sind.

2G und 3G-Regelung: Seit dem 23. August gilt in allen Bundesländern mindestens die sogenannte 3G-Regel. Damit erhalten nur noch Personen Zugang zu bestimmten Lokalitäten/Aktivitäten, die entweder geimpft, genesen oder negativ getestet sind. Bei der sogenannten 2G-Regelung, welche aktuell in immer mehr Bundesländern Gültigkeit hat, erhalten nur noch genesene oder geimpfte Personen Zutritt. Dazu zählen insbesondere auch touristische Beherbergungsbetriebe (In einzelnen Bundesländern entfällt die Regelung bei Ferienwohnungen und Campingplätzen).

Seit dem 11. Oktober sind zudem PCR-Tests nur noch in Ausnahmefällen (insbesondere für Menschen, für die es keine Impfempfehlung gibt bzw. die sich aus gesundheitlichen Gründen nicht impfen lassen können) gratis. Die Schnelltests (sog. Bürgertests) sind seit dem 13. November 2021 wieder kostenlos.

Daher empfehlen wir Ihnen dringend, sich laufend über die aktuellsten Regelungen zur Testpflicht an Ihrem Urlaubsort zu informieren.

In Österreich sind Ferienwohnungen, Hotels und alle anderen Beherbergungsbetriebe unter Einhaltung klarer Sicherheitskonzepte geöffnet - sowohl für einheimische als auch ausländische Urlauber. Allerdings wurde Österreich am 12.11.2021 vom Robert-Koch-Institut als Hochrisikogebiet erklärt. Damit greifen insbesondere umfassende Quarantänemaßnahmen für ungeimpfte Personen. Bitte informieren Sie sich vorab über die aktuellen, vor Ort geltenden Bestimmungen.

Bei der Einreise aus vielen Ländern nach Österreich gilt die 3G-Regel, getestete Personen müssen allerdings einen PCR-Test vorweisen. Schnelltests sind nur noch für Grenzpendler gültig. Österreich akzeptiert das digitale Covid-Zertifikat der EU („Grüner Pass“), alternative Nachweise (Testzertifikat oder Impfpass in Deutsch oder Englisch etc.) gelten aber weiterhin. Zusätzlich hat die österreichische Bundesregierung neue Maßnahmen für die Pandemie-Bekämpfung vorgestellt, welche seit dem 8. November im gesamten Land gelten.

Darunter fällt insbesondere die bundesweite 2G-Regelung, wonach nur noch Geimpfte und Genesene Zugang zur Gastronomie, zu Hotels, Kultur- und Sporteinrichtungen sowie Betrieben körpernaher Dienstleistungen erhalten. Bis zum 6. Dezember dieses Jahres soll zunächst eine Übergangsfrist gelten, die es Erstgeimpften gestattet, betroffene Einrichtungen mit zusätzlichem negativen PCR-Test zu betreten. Die kostenlosen Coronatests wurden in Österreich bis Ende März 2022 verlängert. Lediglich die Schnelltests aus den Apotheken sind seit dem 1. November 2021 kostenpflichtig. Die genauen Regelungen entnehmen Sie auch hier bitte der Webseite der österreichischen Landesregierung.

Diese Auskunft stellt keine verbindliche Zusage oder rechtliche Beratung dar und erfolgt deshalb ohne Gewähr. Auch weiterhin kann es in allen Urlaubsländern jederzeit erneut weitere Einschränkungen insbesondere bei touristischen Beherbergungen und Reisen geben. Da diese sich kurzfristig ändern und regional sehr unterschiedlich ausfallen, verweisen wir für eine verlässliche Auskunft ausdrücklich auf die Websites der jeweiligen Behörden.

Aktueller Stand: 17. November 2021


MAXIMALE FLEXIBILITÄT

Die derzeitige Situation erschwert verständlicherweise die Reiseplanung für viele unserer Kunden. Es ist uns jedoch wichtig, dass die Buchung über unser Portal auch für künftige Reisen weiterhin möglichst unbesorgt und flexibel möglich ist.

Unsere Unterkunftspartner sind daher angehalten ihre Stornierungsbedingungen mit möglichst flexiblen Konditionen auf die aktuelle Situation anzupassen. Viele unserer Partner haben dies bereits für Sie umgesetzt und bieten kostenlose Stornierungsmöglichkeiten sowie Umbuchungsmöglichkeiten für bestehende, wie auch neue Buchungen. Achten Sie bei der Buchung daher auf die entsprechenden Stornierungskonditionen. So sind Sie so flexibel wie möglich, sollten Ihre Pläne geändert werden müssen.


KOSTENLOS STORNIEREN

Bitte informieren Sie sich vor Ihrem Reiseantritt darüber, ob an Ihrem Reiseziel ein Beherbergungsverbot für den von Ihnen angestrebten Reisezweck gilt. In diesem Fall sind Sie in der Regel berechtigt, die Buchung zu stornieren und von Ihrem Vermieter den bereits gezahlten Preis für die Unterkunft zurückzuverlangen. Diese Auskunft stellt jedoch keine verbindliche Zusage oder rechtliche Beratung der Destination Solutions GmbH dar und erfolgt deshalb ohne Gewähr.

Für zusätzliche Planungssicherheit und ein sicheres Urlaubsgefühl bieten wir Ihnen gemeinsam mit unserem Partner, der ERGO Reiseversicherung, ergänzende Versicherungsmöglichkeiten im Falle einer Covid-19 Erkrankung oder einer angeordneten Quarantäne an. Diesen sogenannten Covid-19 Ergänzungs-Schutz können Sie zusätzlich zur Storno- bzw. StornoPlus-Versicherung ganz bequem über einen Link im Buchungsprozess zubuchen.


BEARBEITUNG IHRER ANFRAGE

Als verlässlicher Partner möchten wir Sie auch in dieser besonderen Zeit bestmöglich bei Ihrer Urlaubsbuchung unterstützen und arbeiten mit Hochdruck daran alle Anfragen so schnell wie möglich zu beantworten. Wir bitten um Ihr Verständnis, dass es im Falle kurzfristiger Änderungen von Reise- und Quarantänevorschriften zu einem erhöhten Aufkommen an Kundenanfragen und daher zu Verzögerungen bei der Bearbeitung Ihres Anliegens kommen kann. Vielen Dank für Ihre Geduld!

Bitte nutzen Sie auch die Möglichkeit, uns per E-Mail zu kontaktieren. Wir melden uns so schnell wie möglich bei Ihnen zurück.


WEITERFÜHRENDE INFORMATIONEN ZUM CORONA-VIRUS

Detaillierte Antworten zu häufigen Coronavirus spezifischen Fragen bieten die offiziellen Websites des Robert Koch Institutes, der deutschen Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung oder dem österreichischen Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz.
Zudem bieten das Auswärtige Amt sowie das österreichische Außenministerium länderspezifische Informationen zu etwaigen Reisewarnungen.

Wir möchten uns an dieser Stelle für das gegenseitige Verständnis bedanken. Bleiben Sie gesund!

Ihr Team von DS Destination Solutions