Mai 27, 2015 Kommentare deaktiviert für Bahnreisen für Rollstuhlfahrer Urlaubstipps & Tricks

Bahnreisen für Rollstuhlfahrer

Das sollten Sie bei Ihrer Zugfahrt beachten

Personen mit eingeschränkter Bewegungsfähigkeit sind bei ihren Reisen oftmals auf Hilfe angewiesen. Die Deutsche Bahn ist auf Reisende im Rollstuhl vorbereitet und bietet barrierefreies Zugfahren an. Dennoch sollten sich Personen, die in ihrer Mobilität eingeschränkt sind frühzeitig über Angebote, Sitzplätze und die Erreichbarkeit des Zuges informieren.

Wie gelangt der Rollstuhl samt Fahrer in den Zug?

Sitzplätze können problemlos online gebucht werden. Es bleibt jedoch die Frage wie der Rollstuhlfahrer überhaupt das Innere des Zuges erreicht. Es gibt genügend Möglichkeiten in die Bahn einzusteigen. Aber eine fest integrierte Rollstuhlrampe, die bis auf den Boden des Bahnhofes führt, ist nicht vorgesehen. Dafür sind mobile Geräte vorhanden, die das Einsteigen ermöglichen. Dabei handelt es sich entweder um einen Hublift oder um mobile Rampen. Inzwischen werden teilweise auch fest verbaute Einstiegshilfen geboten. Es sollte vorher geklärt werden, wie das Innere des Zuges erreicht wird. Eine Nachfrage bei der Mobilitätsservice-Zentrale sollte das Anliegen klären können (Tel.: 0180 5 512 512).

Muss ein Sitzplatz reserviert werden?

Wer keinen Platz zum Sitzen bekommt, der steht eben. Man sollte meinen, dass dieses Problem im Rollstuhl nicht besteht. Schließlich sitzt der Fahrgast von Beginn an. Aber in Wirklichkeit gibt es eine bestimmte Region, die für den Aufenthalt von Rollstuhlfahrern gedacht ist. Dort werden andere Reisende beim Ein- und Aussteigen nicht behindert und den Sicherheitsbestimmungen wird Genüge getan. Dieser Platz ist jedoch auf wenige Kapazitäten pro Zug begrenzt. Daher empfiehlt es sich für Rollstuhlfahrer einen solchen Platz vor der Abreise zu reservieren. Auch die neuen ICEs verfügen über Plätze für gehbehinderte Menschen. Die alten Modelle eignen sich hingegen nicht für diese Art der Reise. Auch hier hilft die Nachfrage bei der Mobilitätsservice-Zentrale.

Kann vergünstigt verreist werden?

Schwerbehinderte oder schwerkriegsbeschädigte Menschen können in den Zügen DB Regio, S-Bahn, Regionalbahn und Regionalexpress sowie dem Interregio-Express kostenfrei verreisen. Natürlich muss die Schwerbehinderung durch einen entsprechenden Ausweis belegt werden können. Die erste Klasse darf ebenfalls kostenfrei genutzt werden, sofern dies auf dem Behindertenausweis vermerkt ist.
Ist im Schwerbehindertenausweis ein B eingetragen, darf sogar eine Begleitperson kostenfrei mitreisen. Wurde ein BI eingetragen, steht dies für die kostenlose Führung eines Blindenhundes. Ein Rollstuhl wird ebenfalls nicht berechnet.
Außerdem ist es Menschen mit schwerer Behinderung möglich, die Fahrkarten Bahncard 25 und Bahncard 50 zum vergünstigten Preis zu erstehen. Um diese Maßnahme des Behindertenausgleichs zu nutzen, muss jedoch eine Behinderung von mindestens 70 Prozent nachgewiesen werden.