Mai 24, 2015 Kommentare deaktiviert für Fakten zum Urlaubsanspruch & Urlaubsgeld Urlaubstipps & Tricks

Fakten zum Urlaubsanspruch & Urlaubsgeld

Der Urlaubsanspruch ist eines der größten Streitthemen in der Arbeitswelt. Oftmals hat sich bereits gezeigt, dass weder Arbeitnehmer, noch Arbeitgeber darüber umfassend informiert sind. Nachfolgend werden die gesetzlichen Regelungen erläutert und häufige Missverständnisse werden geklärt.

Wie hoch ist der gesetzliche Mindesturlaubsanspruch?

Der Urlaubsanspruch pro Jahr ist gesetzlich auf 24 Tage verankert. Dies trifft auf einen Arbeitnehmer zu, der an jedem Werktag zur Arbeit antritt. Als Werktage gelten alle Tage, mit Ausnahme von Sonn- und Feiertagen. Die Samstage werden hier also mitgerechnet.
Wer jedoch samstags nicht arbeitet, also nur eine 5-Tage-Woche absolvieren muss, der hat einen gesetzlichen Mindestanspruch von lediglich 20 Tagen Urlaub im Jahr. Es steht dem Arbeitgeber natürlich frei seinen Mitarbeitern via Tarifvertrag einen längeren Urlaub zuzugestehen.

Kann der Urlaub ins nächste Jahr gerettet werden?

Es hält sich hartnäckig das Gerücht, dass der Urlaub sich auch über das Jahresende ansammelt. Tatsächlich kann der Urlaub bis zum 31. März übertragen werden. Wer ihn bis dahin nicht genommen hat, der riskiert, dass er verfällt. Diese Verlängerung wird eigentlich nur dann gewährt, wenn Gründe auf der Arbeit oder auch private Gründe einen früheren Urlaub verhindert haben. Die Übertragung bis zum 31. März müsste eigentlich begründet werden. Dies ist jedoch in den wenigsten Betrieben notwendig.

Kann absichtlich auf den Urlaub verzichtet werden?

Wer Spaß an seiner Arbeit hat und diese selbst als Erholung auffasst, der wird sich fragen, ob er überhaupt in Urlaub gehen muss. Auf Mehrurlaub, welcher vom Arbeitgeber gewährt wird, kann verzichtet werden. Der Arbeitnehmer ist jedoch verpflichtet sich für den gesetzlichen Mindesturlaub von der Arbeit freizustellen.

Kann der Urlaub bei Krankheit übertragen werden?

Wer vor seinem Urlaub krank wird, der kann der verlorenen Urlaubstage nachholen. Gleiches gilt für eine Krankheit während des Urlaubes. Die Erkrankung muss jedoch via Attest nachgewiesen werden. Außerdem hat der Arbeitnehmer nach Ablauf des eigentlichen Urlaubs bei seinem Arbeitgeber zu erscheinen. Er kann den Urlaub nicht eigenmächtig wegen Krankheit verlängern. Der Urlaubsanspruch erlischt auch bei Krankheit am 31. März des Folgemonats. Wenn der Urlaub bis dahin nicht in Anspruch genommen wurde, kann er nicht weiter übertragen werden.

Haben Jugendliche einen längeren Urlaubsanspruch?

Jugendliche, welche das 16. Lebensjahr noch nicht erreicht haben, erhalten 30 Werktage gesetzlichen Mindesturlaub. Mit dem Erreichen des 17. Lebensjahres verringert sich der Anspruch auf 27 Tage. 25 Werktage können freigenommen werden, wenn der Jugendliche noch keine 18 Jahre alt ist.

Wann können halbe Urlaubstage genommen werden?

Laut gesetzlicher Regelung ist es gar nicht möglich halbe Urlaubstage geltend zu machen. Diese Regelung findet sich im §7 Abs. 2 BUrlG. Auch an Weihnachten und Silvester muss jeweils ein ganzer Urlaubstag genommen werden, wenn nicht gearbeitet werden möchte.

Wie hoch ist der Urlaubsanspruch bei Teilzeitarbeitern?

Hier gibt es keine pauschale Antwort. Der Urlaubsanspruch hängt hier von den Arbeitstagen und nicht von den Arbeitsstunden ab. Wenn der Teilzeitarbeiter an jeden Tag arbeitet, wie die anderen Mitarbeiter auch, dann verfügt er auch über den gleichen Urlaubsanspruch. Arbeitet er jedoch nur zwei statt fünf Tage die Woche, so wird sein Urlaubsanspruch auf 2/5 gekürzt. Bei ansonsten 20 freien Werktagen, stehen dem Teilzeitarbeiter in diesem Beispiel nur 8 Urlaubstage im Jahr zu.

Ab wann kann der Urlaub in Anspruch genommen werden?

Ein Irrtum, der sich bei vielen Arbeitgebern hartnäckig hält ist, dass zunächst eine bestimmte Zeit im Jahr gearbeitet werden muss, bevor überhaupt Urlaub in Anspruch genommen werden kann. Dies ist jedoch nicht richtig. Wer im Januar zu einer dreiwöchigen Australien-Reise aufbrechen möchte, der kann dies tun sofern der Urlaub rechtzeitig eingereicht wurde und keine betrieblichen Interessen entgegenstehen.

Wo können die gesetzlichen Bestimmungen nachgelesen werden?

Die Gesetze den Mindesturlaub betreffend, befinden sich im Bundesurlaubsgesetz. Über einen Tarifvertrag kann problemlos ein weiterer Urlaubsanspruch entstehen.

Anspruch auf Urlaubsgeld: So viel Bonus dürfen Sie erwarten

Grundsätzlich besteht kein Anspruch auf Urlaubsgeld. Ebenso wie das Weihnachtsgeld wird das Urlaubsgeld vom Arbeitgeber freiwillig gewährt. Aktuell erhalten ungefähr 46 Prozent der Beschäftigten Urlaubsgeld. Die Ausgestaltung ist teilweise via Gesetz vorgeschrieben und teilweise dem Arbeitgeber überlassen. Die gesetzlichen Bestimmungen und viele Unklarheiten bezüglich dieses Themas werden nachfolgend behandelt.[/box]

Gibt es einen Unterschied zwischen Urlaubsgeld und Urlaubsentgeld?

Das Urlaubsentgeld ist das normale Gehalt, welches auch während des Urlaubs weitergezahlt wird. Das Urlaubsgeld ist hingegen eine Leistung, die zuzüglich gezahlt werden kann. Der Arbeitnehmer hat für gewöhnlich keinen Anspruch auf Urlaubsgelt, wohl aber auf Urlaubsentgeld.

Wie hoch muss das Urlaubsgeld sein?

Wenn überhaupt Urlaubsgeld gewährt wird und dass liegt im Ermessen des Arbeitgebers, gibt es keine festgeschriebene Höhe. Umfragen zeigen immer wieder, dass das Urlaubsgeld zwischen knapp 200 Euro und über 2.000 Euro schwanken kann. Wenn Urlaubsgeld gezahlt wird, müssen jedoch alle Angestellten gleichbehandelt werden. Teilzeitkräfte bekommen das Urlaubsgeld natürlich nur anteilig ausbezahlt.
Häufig wird das Urlaubsgeld als zusätzliches Monatsgehalt ausgezahlt. Hier müssen auch Abgaben geleistet werden. Gleiches gilt, wenn ein halbes Monatsgehalt festgeschrieben ist. Meist wird das Urlaubsgeld als 13. Monatsgehalt bezeichnet.

Wann wird das Urlaubsgeld ausbezahlt?

Auch hier ist keine gesetzliche Regelung vorhanden. Es obliegt dem Arbeitgeber einen Termin festzusetzen. Da zum Jahresende Weihnachtsgeld bezahlt werden kann und der Urlaub für gewöhnlich meist im Sommer stattfindet, hat es sich etabliert das Urlaubsgeld mit dem Mai- oder Junigehalt auszuzahlen. Als 13. Monatsgehalt wird eine Auszahlung im Juni mit dem Urlaubsgeld, eine Auszahlung im Dezember mit dem Weihnachtsgeld gleichgesetzt.

Besteht ein Anspruch, wenn das Urlaubsgeld im Arbeitsvertrag verankert ist?

Ist die Zahlung von Urlaubsgeld vertraglich festgehalten, so muss diese auch erfüllt werden. Das Urlaubsgeld kann im Arbeitsvertrag, im Tarifvertrag und auch in der Betriebsvereinbarung festgehalten werden. Eine vertragsähnliche Regelung besteht ebenfalls, wenn das Urlaubsgeld drei Jahre in Folge gewährt wurde, ohne es jeweils als einmalige Leistung auszuschreiben. Dieses Prinzip ist als „betriebliche Übung“ bekannt. Andersherum kann der Arbeitgeber drei Jahre in Folge darauf hinweisen, dass die Zahlung des Urlaubsgeldes eingestellt wird und darf es schließlich streichen.

Kann das Urlaubsgeld wegen einer wirtschaftlichen Krise einbehalten werden?

Ist das Urlaubsgeld vertraglich geregelt, können die Mitarbeiter darauf bestehen. Es ist jedoch fraglich, wie sinnvoll dies ist. Steckt das Unternehmen tatsächlich in einer Krise, wird diese durch die Zahlung des Urlaubsgeldes noch verschlimmert. Es liegt im Bereich des Möglichen, dass das Unternehmen schließen muss und die Angestellten ihre Arbeit verlieren. Da wäre es günstiger gewesen auf das Urlaubsgeld zu verzichten. Wenn die Mitarbeiter auf dem Urlaubsgeld beharren, kann der Arbeitgeber dieses auch innerhalb von 3 Jahren nach betrieblicher Übung einstellen. Hier wäre ein einmaliger Verzicht ebenfalls cleverer gewesen. Der Mitarbeiter sollte auch immer das Wohlergehen des Unternehmens im Blick haben, da das eigene Wohlergehen davon abhängt.

Besteht ein Anspruch auf Urlaubsgeld bei Kündigung?

Wenn der Mitarbeiter den Betrieb verlässt, aber einen gesetzlichen Anspruch auf Urlaubsgeld hat, so kann dieser für die verfügbaren Urlaubstage auch in Anspruch genommen werden. Es steht den Angehörigen sogar frei, im Todesfalle des Angestellten die Zahlung des ausstehenden Urlaubsgeldes zu verlangen.