Juni 3, 2015 Kommentare deaktiviert für Krank im Urlaub Urlaubstipps & Tricks

Krank im Urlaub

Urlaub bedeutet Erholung. So ist es gedacht, denn der Arbeitnehmer soll sich von den Strapazen auf der Arbeit erholen. Aber was geschieht, wenn der Arbeitnehmer sich während des Urlaubs eine Krankheit zuzieht? Von Erholung kann hier nicht gesprochen werden. Sind die Urlaubstage in diesem Sinne verfallen? Oder gibt es eine Möglichkeit diese nachzuholen?

Können entfallen Urlaubstage durch Krankheit nachgeholt werden?

Generell ist es möglich, dass Urlaub, der durch Krankheit unterbrochen wird, nachgeholt werden kann. Es ist jedoch von Arbeitgebern nicht immer gerne gesehen, wenn neben den eingereichten Urlaubstagen auch noch wegen Krankheit weiterer Ausfall droht.
Ähnlich wie bei einer Krankheit während der Arbeitszeit, muss der Arbeitnehmer sein Fehlen durch ein Attest bestätigen. Hier treten schon oftmals die ersten Komplikationen auf. Deutschen Arbeitgebern genügt die Aussage eines ausländischen Arztes oftmals nicht. Hier ist es häufig vergebene Liebesmüh eine Krankheit nachweisen zu wollen. Wem es natürlich tatsächlich nicht gut geht, der hat keinen Mehraufwand, wenn er sich ein Attest ausstellen lässt und dies bei der Arbeit einreicht.
Sehr wichtig ist auch, dass eine Krankheit nicht einfach durch Unwohlsein definiert wird. Der Arbeitnehmer muss tatsächlich arbeitsunfähig krank sein. Nur weil sich der Mitarbeiter im Urlaub befindet, darf nicht plötzlich ein kleiner Schnupfen, der einem die Laune vermiest, zu einer Krankheit ausgeweitet werden, die einem am Arbeiten hindern würde.

Kann einem Mitarbeiter wegen Krankheit gekündigt werden?

In diesem Abschnitt geht es explizit um die Krankheit während eines Urlaubs. Ist der Arbeitnehmer wirklich krank, so kann ihm nichts passieren. Schlimmstenfalls ist der Urlaub ohne erneuten Anspruch verloren. Wer jedoch denkt, er kann seinen Urlaub wegen der Krankheit selbstständig ausweiten, der täuscht sich. Ist die Krankheit abgeklungen, so darf der Arbeitnehmer nicht die verloren Urlaubstage anhängen. Ebenfalls ist es wichtig, dass sich der Arbeitnehmer bei seinem Unternehmen meldet, wenn der Urlaub zu Ende ist und er dennoch nicht erscheinen wird. Häufig ist ein weiteres Attest zu Arbeitsbeginn fällig.
Wer diese Formalitäten nicht beachtet, der bekommt sehr schnell eine Abmahnung oder wird sogar entlassen. Sollte dem Arbeitgeber etwas an der Erkrankung stören oder anders ausgedrückt, wenn vermutet wird, dass der Arbeitgeber blau gemacht hat, so kann der medizinische Dienst der Krankenversicherung um ein ausführliches Gutachten gebeten werden. Dies geht so weit, dass sogar eine detektivische Beobachtung durchgeführt werden kann.

Besteht ein Anspruch auf Nachholung, wenn die Krankheit selbst verschuldet wurde?

Bei einem Eigenverschulden ist es meistens so, dass die Urlaubstage dennoch nachgeholt werden dürfen. Dies ist jedoch kein Freifahrtschein jede Gelegenheit mitzunehmen, um krank zu werden. Vielmehr werden die verlorenen Urlaubstage zwar erstattet, für die Nachholung gibt es jedoch keine erneute Zahlung vom Arbeitgeber. Diese Tage werden praktisch vom Lohn abgezogen.

Was ist die Freizeitkrankheit?

Psychologen untersuchen bereits seit 12 Jahren plötzlich auftretende Erkrankungen im Urlaub. Dies hat nichts damit zu tun, dass Arbeitnehmer ihre freien Tage verlängern wollen. Es ist tatsächlich so, dass viele Menschen anfällig für Krankheiten sind, wenn der Stress bei der Arbeit nachlässt. Der andauernde Stress hält den Adrenalinspiegel hoch und sorgt für ein fortwährend in Alarmbereitschaft versetztes Immunsystem. Im Urlaub findet der Körper Ruhe und wird anfällig.