Juni 9, 2015 Kommentare deaktiviert für Was ist eine Kurtaxe? Das sollten Sie darüber wissen Urlaubstipps & Tricks

Was ist eine Kurtaxe? Das sollten Sie darüber wissen

Viele Urlauber sind beim ersten Mal überrascht. Es wird eine Reise angetreten und plötzlich muss noch eine Kurtaxe beglichen werden. Diese zusätzlichen Kosten sollten von Beginn an eingeplant werden. Es handelt sich um eine Kommunalabgabe, die für die Übernachtung in Urlaubsgebieten erhoben werden kann. Die erste bekannte Kurtaxe wurde bereits 1306 in Baderecht erhoben.

Wo wird eine Kurtaxe erhoben?

Insbesondere in Gebieten, die der Erholung und Entspannung dienen, ist es üblich eine Kurtaxe zu entrichten. In Deutschland wird sie z. B. auf den Nordsee-Inseln erhoben. Die Urlauber erhalten sie entweder beim Vermieter oder im Zentrum für Touristik. Innerhalb von Deutschland muss mit Kosten von bis zu 3,20 Euro pro Person und Tag gerechnet werden. Um diese Kosten einplanen zu können, sollte sich der Reisende schon vor Urlaubsantritt erkundigen, ob eine Kurtaxe erhoben wird. Auch die Begriffe Gäste- oder Ortstaxe sind üblich.

Was ist der Verwendungszweck einer Kurtaxe?

Mit der Kurtaxe werden Urlaubsangebote veranstaltet oder Erholungsgebiete in Ordnung gehalten. Sie kommt den Urlaubern also direkt zu Gute. Die Durchführung von Wanderungen, Radfahrten oder Veranstaltungen mit Führern kann damit finanziert werden. Aber auch die Reinigung der Urlaubsregion wird über die Kurtaxe beglichen. Das ordentliche Säubern der öffentlichen Toiletten ist hier insbesondere zu nennen.
Außerdem gewährt das Bezahlen der Kurtaxe freien Eintritt zu diversen Erholungsgebieten. Ein Kurpark, der Strand oder auch eine öffentliche Lesehalle oder weitere Gebäude des öffentlichen Interesses können besichtigt und genutzt werden. Durch das Begleichen der Kurtaxe werden auch häufig ermäßigte Fahrten mit Bus und Bahn in der Region angeboten. Gleiches gilt oftmals für Ausstellungen und andere Sehenswürdigkeiten, wo Eintritt verlangt wird.

Was passiert wenn keine Kurtaxe entrichtet wird?

Wer nicht am Urlaubsort gemeldet ist und dort dennoch eine Zeit lang wohnt, der ist zur Kurtaxe verpflichtet. Kinder und Jugendliche bis zu einem Alter von 18 Jahren sind von der Kurtaxe befreit, Schwerbehinderte zahlen die Hälfte. Jeder Erwachsene ist zur Zahlung verpflichtet. Die Kurtaxe muss vom Tag der Anreise, bis einschließlich des Tages der Abreise gezahlt werden.
Sollte der Urlauber der Zahlung der Kurtaxe nicht nachkommen, so richtet sich sein Bußgeld nach dem örtlichen Bußgeldkatalog. In der Regel ist ein Strafmaß festgelegt, welche dem 10-fachen der eigentlichen Kurtaxe entspricht. Um das Begleichen der Kurtaxe sollte man sich nicht drücken. Immerhin wird der Betrag verwendet, um den Urlaubern einen ansehnlichen und angenehmen Urlaub zu gewährleisten. Außerdem sind nicht alle Gebiete ohne das Entrichten der Kurtaxe für den Besucher uneingeschränkt zugänglich.