Juni 5, 2015 Kommentare deaktiviert für Wissenswertes über das Handgepäck und Fluggepäck Urlaubstipps & Tricks

Wissenswertes über das Handgepäck und Fluggepäck

Die Aufregung vor eine Flugreise ist oftmals groß. Urlauber wollen sich daher schon bei der Planung keinen Fehler erlauben. Dies würde die Reise nur kompliziert machen und im schlimmsten Fall sogar verzögern. Entsprechend sind auch die Bestimmungen zum Hand- und Fluggepäck einzuhalten. Wer nicht regelmäßig fliegt, der weiß meist gar nicht, wie er sich zu verhalten hat.

Was gilt alles als Handgepäck?

Als Handgepäck wird alles verstanden, was der Fluggast mit an seinen Platz nehmen möchte. Die Anzahl der Gepäckstücke für das Handgepäck sind von der Fluggesellschaft und der Reservierung abhängig. Als Handgepäck wird ein Gepäckstück mit einer Summen-Größe von 115 cm empfehlen. Dies könnte beispielsweise eine Tasche mit den Maßen 20 x 45 x 50 cm sein. Auch das Gewicht wird von den Fluggesellschaften begrenzt (z. B. auf acht Kilogramm). Das Mitführen von Waffen (auch Imitate, wie z. B. Kinderspielzeug) ist unter Freiheitsstrafe verboten. Flüssigkeiten dürfen nur eingeschränkt mitgeführt werden. Weiterhin ist alles verboten, was andere Passagiere oder einen sicheren Flug gefährden könnte. Die International Air Transport Association hat eine genaue Liste über verbotene Gegenstände angefertigt. Wer nicht sicher ist, ob ein bestimmter Gegenstand mitgeführt werden darf, kann dies mit einem Anruf bei der Fluggesellschaft geklärt werden.

Wie ist bei Flüssigkeiten zu verfahren?

Flüssigkeiten müssen in einem extra Beutel (z. B. Gefrierbeutel) vorgelegt werden. Sie dürfen maximal 100 ml einer Flüssigkeit abfüllen. Diese müssen wiederum in einem verschließbaren Plastikbeutel eingetütet werden, der ein Liter Volumen nicht übersteigen darf. Ein Verschluss via Gummiband oder ähnlichem ist nicht erlaubt. Auch Zahnpasta, Cremes, Sonnenlotion, Rasierschaum und ähnliches gilt als Flüssigkeit. Ausnahmen bestätigen die Regel:

 

  • Duty-Free-Artikel
  • Babynahrung
  • Flüssigkeiten für Diabetiker
  • Verschreibungspflichtige Medikamente

Für diese Ausnahmeregelungen kann es erforderlich werden, dass der Passagier sich entsprechend ausweisen kann.

 

Gibt es spezielle Regelungen für technische Geräte?

Der iPod oder Laptop kann die Zeit im Flugzeug vertreiben. Einige elektrische Geräte können jedoch den Funkverkehr beeinträchtigen. Im Zweifel ist vor der Mitnahme im Handgepäck nach den Bestimmungen zu fragen. Der Fluggast kann sich hierfür an den Abflugsort oder die Fluggesellschaft wenden.

Wie schwer darf der Koffer sein?

Das Freigepäck wird ebenfalls von der Fluggesellschaft definiert. Es richtet sich nach der gewählten Flugmaschine. In der Regel pendelt es sich ungefähr bei 22 Kilogramm ein. Kinder zwischen 2 und 11 Jahren haben hier meist die gleichen Rechte wie Erwachsene. Es kann jedoch zusätzliches Gepäck gegen Gebühr mitgeführt werden. Auch hier gilt ein Maximalgewicht, welches sich je nach Anbieter unterscheidet. Als Richtwert kann von ca. 32 Kilogramm ausgegangen werden. Es ist jedoch unerlässlich vor der Planung nachzufragen. Auch für Sport- und Sondergepäck gibt es Regelungen, diese mitzuführen. Es wird empfohlen sich frühzeitig an die Fluggesellschaft zu wenden, wenn Sondergepäck mitgeführt werden soll. Der Frachtraum für dieses Gepäck ist begrenzt.

Wo muss das Gepäck verstaut werden?

Das Handgepäck ist entweder in der Ablage über den Sitzen oder unter dem Vordersitz zu verstauen. Für das sonstige Fluggepäck gibt es keine Bestimmungen. Dieses wird vom Kunden aufgegeben und im Anschluss von den Mitarbeitern an Bord gebracht. Erst nach der Landung wird es über eine Rollrampe wieder den Fluggästen übergeben.

In welchem Umfang müssen Sicherheitskontrollen beim Gepäck gestattet werden?

Im Rahmen der eigenen Sicherheit werden die Gepäckstücke durchleuchtet. Im Zweifel muss ein Koffer auch mal geöffnet werden. Die Person selber muss durch einen Scanner gehen. Auch das Handgepäck wird genau kontrolliert. Dafür kann es vorkommen, dass die Sicherheitsbeamten in den mitgeführten Taschen herumwühlen. Wird ein Gegenstand gefunden, welcher nicht mit an Bord darf, so muss dieser zurückgelassen werden. Weiterhin sollten die Fluggäste pünktlich eintreffen, da mit Sicherheitskontrollen gerechnet werden muss. Es ist weiterhin abzulehnen für andere (fremde) Gepäckstücke mitzuführen. Wer darauf angesprochen wird, der sollte Polizei oder Zoll informieren.