{"id":770,"date":"2015-05-24T15:54:18","date_gmt":"2015-05-24T15:54:18","guid":{"rendered":"http:\/\/de.holidayinsider.com\/beta-journal\/?p=770"},"modified":"2016-02-01T13:48:49","modified_gmt":"2016-02-01T13:48:49","slug":"fakten-zum-urlaubsanspruch-urlaubsgeld","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/holidays.hrs.de\/journal\/urlaubstipps-tricks\/fakten-zum-urlaubsanspruch-urlaubsgeld\/","title":{"rendered":"Fakten zum Urlaubsanspruch & Urlaubsgeld"},"content":{"rendered":"

Der Urlaubsanspruch ist eines der gr\u00f6\u00dften Streitthemen in der Arbeitswelt. Oftmals hat sich bereits gezeigt, dass weder Arbeitnehmer, noch Arbeitgeber dar\u00fcber umfassend informiert sind. Nachfolgend werden die gesetzlichen Regelungen erl\u00e4utert und h\u00e4ufige Missverst\u00e4ndnisse werden gekl\u00e4rt.<\/strong><\/p>\n

Wie hoch ist der gesetzliche Mindesturlaubsanspruch?<\/strong><\/h2>\n

Der Urlaubsanspruch pro Jahr ist gesetzlich auf 24 Tage verankert. Dies trifft auf einen Arbeitnehmer zu, der an jedem Werktag zur Arbeit antritt. Als Werktage gelten alle Tage, mit Ausnahme von Sonn- und Feiertagen. Die Samstage werden hier also mitgerechnet.
\nWer jedoch samstags nicht arbeitet, also nur eine 5-Tage-Woche absolvieren muss, der hat einen gesetzlichen Mindestanspruch von lediglich 20 Tagen Urlaub im Jahr. Es steht dem Arbeitgeber nat\u00fcrlich frei seinen Mitarbeitern via Tarifvertrag einen l\u00e4ngeren Urlaub zuzugestehen.<\/p>\n

Kann der Urlaub ins n\u00e4chste Jahr gerettet werden?<\/strong><\/h3>\n

Es h\u00e4lt sich hartn\u00e4ckig das Ger\u00fccht, dass der Urlaub sich auch \u00fcber das Jahresende ansammelt. Tats\u00e4chlich kann der Urlaub bis zum 31. M\u00e4rz \u00fcbertragen werden. Wer ihn bis dahin nicht genommen hat, der riskiert, dass er verf\u00e4llt. Diese Verl\u00e4ngerung wird eigentlich nur dann gew\u00e4hrt, wenn Gr\u00fcnde auf der Arbeit oder auch private Gr\u00fcnde einen fr\u00fcheren Urlaub verhindert haben. Die \u00dcbertragung bis zum 31. M\u00e4rz m\u00fcsste eigentlich begr\u00fcndet werden. Dies ist jedoch in den wenigsten Betrieben notwendig.<\/p>\n

Kann absichtlich auf den Urlaub verzichtet werden?<\/strong><\/h3>\n

Wer Spa\u00df an seiner Arbeit hat und diese selbst als Erholung auffasst, der wird sich fragen, ob er \u00fcberhaupt in Urlaub gehen muss. Auf Mehrurlaub, welcher vom Arbeitgeber gew\u00e4hrt wird, kann verzichtet werden. Der Arbeitnehmer ist jedoch verpflichtet sich f\u00fcr den gesetzlichen Mindesturlaub von der Arbeit freizustellen.<\/p>\n

Kann der Urlaub bei Krankheit \u00fcbertragen werden?<\/strong><\/h3>\n

Wer vor seinem Urlaub krank wird, der kann der verlorenen Urlaubstage nachholen. Gleiches gilt f\u00fcr eine Krankheit w\u00e4hrend des Urlaubes. Die Erkrankung muss jedoch via Attest nachgewiesen werden. Au\u00dferdem hat der Arbeitnehmer nach Ablauf des eigentlichen Urlaubs bei seinem Arbeitgeber zu erscheinen. Er kann den Urlaub nicht eigenm\u00e4chtig wegen Krankheit verl\u00e4ngern. Der Urlaubsanspruch erlischt auch bei Krankheit am 31. M\u00e4rz des Folgemonats. Wenn der Urlaub bis dahin nicht in Anspruch genommen wurde, kann er nicht weiter \u00fcbertragen werden.<\/p>\n

Haben Jugendliche einen l\u00e4ngeren Urlaubsanspruch?<\/strong><\/h3>\n

Jugendliche, welche das 16. Lebensjahr noch nicht erreicht haben, erhalten 30 Werktage gesetzlichen Mindesturlaub. Mit dem Erreichen des 17. Lebensjahres verringert sich der Anspruch auf 27 Tage. 25 Werktage k\u00f6nnen freigenommen werden, wenn der Jugendliche noch keine 18 Jahre alt ist.<\/p>\n

Wann k\u00f6nnen halbe Urlaubstage genommen werden?<\/strong><\/h3>\n

Laut gesetzlicher Regelung ist es gar nicht m\u00f6glich halbe Urlaubstage geltend zu machen. Diese Regelung findet sich im \u00a77 Abs. 2 BUrlG. Auch an Weihnachten und Silvester muss jeweils ein ganzer Urlaubstag genommen werden, wenn nicht gearbeitet werden m\u00f6chte.<\/p>\n

Wie hoch ist der Urlaubsanspruch bei Teilzeitarbeitern?<\/strong><\/h3>\n

Hier gibt es keine pauschale Antwort. Der Urlaubsanspruch h\u00e4ngt hier von den Arbeitstagen und nicht von den Arbeitsstunden ab. Wenn der Teilzeitarbeiter an jeden Tag arbeitet, wie die anderen Mitarbeiter auch, dann verf\u00fcgt er auch \u00fcber den gleichen Urlaubsanspruch. Arbeitet er jedoch nur zwei statt f\u00fcnf Tage die Woche, so wird sein Urlaubsanspruch auf 2\/5 gek\u00fcrzt. Bei ansonsten 20 freien Werktagen, stehen dem Teilzeitarbeiter in diesem Beispiel nur 8 Urlaubstage im Jahr zu.<\/p>\n

Ab wann kann der Urlaub in Anspruch genommen werden?<\/strong><\/h3>\n

Ein Irrtum, der sich bei vielen Arbeitgebern hartn\u00e4ckig h\u00e4lt ist, dass zun\u00e4chst eine bestimmte Zeit im Jahr gearbeitet werden muss, bevor \u00fcberhaupt Urlaub in Anspruch genommen werden kann. Dies ist jedoch nicht richtig. Wer im Januar zu einer dreiw\u00f6chigen Australien-Reise aufbrechen m\u00f6chte, der kann dies tun sofern der Urlaub rechtzeitig eingereicht wurde und keine betrieblichen Interessen entgegenstehen.<\/p>\n

Wo k\u00f6nnen die gesetzlichen Bestimmungen nachgelesen werden?<\/strong><\/h3>\n

Die Gesetze den Mindesturlaub betreffend, befinden sich im Bundesurlaubsgesetz. \u00dcber einen Tarifvertrag kann problemlos ein weiterer Urlaubsanspruch entstehen.<\/p>\n

Anspruch auf Urlaubsgeld: So viel Bonus d\u00fcrfen Sie erwarten<\/strong><\/h2>\n

Grunds\u00e4tzlich besteht kein Anspruch auf Urlaubsgeld. Ebenso wie das Weihnachtsgeld wird das Urlaubsgeld vom Arbeitgeber freiwillig gew\u00e4hrt. Aktuell erhalten ungef\u00e4hr 46 Prozent der Besch\u00e4ftigten Urlaubsgeld. Die Ausgestaltung ist teilweise via Gesetz vorgeschrieben und teilweise dem Arbeitgeber \u00fcberlassen. Die gesetzlichen Bestimmungen und viele Unklarheiten bez\u00fcglich dieses Themas werden nachfolgend behandelt.[\/box]<\/p>\n

Gibt es einen Unterschied zwischen Urlaubsgeld und Urlaubsentgeld?<\/strong><\/h3>\n

Das Urlaubsentgeld ist das normale Gehalt, welches auch w\u00e4hrend des Urlaubs weitergezahlt wird. Das Urlaubsgeld ist hingegen eine Leistung, die zuz\u00fcglich gezahlt werden kann. Der Arbeitnehmer hat f\u00fcr gew\u00f6hnlich keinen Anspruch auf Urlaubsgelt, wohl aber auf Urlaubsentgeld.<\/p>\n

Wie hoch muss das Urlaubsgeld sein?<\/strong><\/h3>\n

Wenn \u00fcberhaupt Urlaubsgeld gew\u00e4hrt wird und dass liegt im Ermessen des Arbeitgebers, gibt es keine festgeschriebene H\u00f6he. Umfragen zeigen immer wieder, dass das Urlaubsgeld zwischen knapp 200 Euro und \u00fcber 2.000 Euro schwanken kann. Wenn Urlaubsgeld gezahlt wird, m\u00fcssen jedoch alle Angestellten gleichbehandelt werden. Teilzeitkr\u00e4fte bekommen das Urlaubsgeld nat\u00fcrlich nur anteilig ausbezahlt.
\nH\u00e4ufig wird das Urlaubsgeld als zus\u00e4tzliches Monatsgehalt ausgezahlt. Hier m\u00fcssen auch Abgaben geleistet werden. Gleiches gilt, wenn ein halbes Monatsgehalt festgeschrieben ist. Meist wird das Urlaubsgeld als 13. Monatsgehalt bezeichnet.<\/p>\n

Wann wird das Urlaubsgeld ausbezahlt?<\/strong><\/h3>\n

Auch hier ist keine gesetzliche Regelung vorhanden. Es obliegt dem Arbeitgeber einen Termin festzusetzen. Da zum Jahresende Weihnachtsgeld bezahlt werden kann und der Urlaub f\u00fcr gew\u00f6hnlich meist im Sommer stattfindet, hat es sich etabliert das Urlaubsgeld mit dem Mai- oder Junigehalt auszuzahlen. Als 13. Monatsgehalt wird eine Auszahlung im Juni mit dem Urlaubsgeld, eine Auszahlung im Dezember mit dem Weihnachtsgeld gleichgesetzt.<\/p>\n

Besteht ein Anspruch, wenn das Urlaubsgeld im Arbeitsvertrag verankert ist?<\/strong><\/h3>\n

Ist die Zahlung von Urlaubsgeld vertraglich festgehalten, so muss diese auch erf\u00fcllt werden. Das Urlaubsgeld kann im Arbeitsvertrag, im Tarifvertrag und auch in der Betriebsvereinbarung festgehalten werden. Eine vertrags\u00e4hnliche Regelung besteht ebenfalls, wenn das Urlaubsgeld drei Jahre in Folge gew\u00e4hrt wurde, ohne es jeweils als einmalige Leistung auszuschreiben. Dieses Prinzip ist als \u201ebetriebliche \u00dcbung\u201c bekannt. Andersherum kann der Arbeitgeber drei Jahre in Folge darauf hinweisen, dass die Zahlung des Urlaubsgeldes eingestellt wird und darf es schlie\u00dflich streichen.<\/p>\n

Kann das Urlaubsgeld wegen einer wirtschaftlichen Krise einbehalten werden?<\/strong><\/h3>\n

Ist das Urlaubsgeld vertraglich geregelt, k\u00f6nnen die Mitarbeiter darauf bestehen. Es ist jedoch fraglich, wie sinnvoll dies ist. Steckt das Unternehmen tats\u00e4chlich in einer Krise, wird diese durch die Zahlung des Urlaubsgeldes noch verschlimmert. Es liegt im Bereich des M\u00f6glichen, dass das Unternehmen schlie\u00dfen muss und die Angestellten ihre Arbeit verlieren. Da w\u00e4re es g\u00fcnstiger gewesen auf das Urlaubsgeld zu verzichten. Wenn die Mitarbeiter auf dem Urlaubsgeld beharren, kann der Arbeitgeber dieses auch innerhalb von 3 Jahren nach betrieblicher \u00dcbung einstellen. Hier w\u00e4re ein einmaliger Verzicht ebenfalls cleverer gewesen. Der Mitarbeiter sollte auch immer das Wohlergehen des Unternehmens im Blick haben, da das eigene Wohlergehen davon abh\u00e4ngt.<\/p>\n

Besteht ein Anspruch auf Urlaubsgeld bei K\u00fcndigung?<\/strong><\/h3>\n

Wenn der Mitarbeiter den Betrieb verl\u00e4sst, aber einen gesetzlichen Anspruch auf Urlaubsgeld hat, so kann dieser f\u00fcr die verf\u00fcgbaren Urlaubstage auch in Anspruch genommen werden. Es steht den Angeh\u00f6rigen sogar frei, im Todesfalle des Angestellten die Zahlung des ausstehenden Urlaubsgeldes zu verlangen.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"

Der Urlaubsanspruch ist eines der gr\u00f6\u00dften Streitthemen in der Arbeitswelt. Oftmals hat sich bereits gezeigt, dass weder Arbeitnehmer, noch Arbeitgeber dar\u00fcber umfassend informiert sind. Nachfolgend werden die gesetzlichen Regelungen erl\u00e4utert und h\u00e4ufige Missverst\u00e4ndnisse werden gekl\u00e4rt. Wie hoch ist der gesetzliche Mindesturlaubsanspruch? Der Urlaubsanspruch pro Jahr ist gesetzlich auf 24 Tage verankert. Dies trifft auf einen …<\/p>\n","protected":false},"author":1,"featured_media":1753,"comment_status":"open","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":[],"categories":[13],"tags":[88,99,56,98,96,74,97],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/holidays.hrs.de\/journal\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/770"}],"collection":[{"href":"https:\/\/holidays.hrs.de\/journal\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/holidays.hrs.de\/journal\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/holidays.hrs.de\/journal\/wp-json\/wp\/v2\/users\/1"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/holidays.hrs.de\/journal\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=770"}],"version-history":[{"count":16,"href":"https:\/\/holidays.hrs.de\/journal\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/770\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":1403,"href":"https:\/\/holidays.hrs.de\/journal\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/770\/revisions\/1403"}],"wp:featuredmedia":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/holidays.hrs.de\/journal\/wp-json\/wp\/v2\/media\/1753"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/holidays.hrs.de\/journal\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=770"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/holidays.hrs.de\/journal\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=770"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/holidays.hrs.de\/journal\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=770"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}