Die aufgeführten Ausstattungen und Leistungen sind teilweise gegen Aufpreis
Dies sind die allgemeinen Bedingungen von Dorotheenhof. Sie können je nach Zimmertyp variieren. Überprüfen Sie bitte daher auch die Zimmerbeschreibung.
Für zusätzliche Personen fallen möglicherweise Gebühren an, die abhängig von den Bestimmungen der Unterkunft variieren können.
Beim Check-in werden ggf. ein Lichtbildausweis und eine Kreditkarte, Debitkarte oder Kaution in bar für unvorhergesehene Aufwendungen verlangt.
Je nach Verfügbarkeit beim Check-in wird versucht, Sonderwünschen entgegenzukommen, sie können jedoch nicht garantiert werden. Eventuell fallen zusätzliche Gebühren an.
Bitte wenden Sie sich im Voraus an die Unterkunft, um einen Hochstuhl zu reservieren
Informieren Sie sich vor Reiseantritt über die für dieses Reiseziel geltenden aktuellen Reiseanforderungen und -maßnahmen im Zusammenhang mit COVID-19.
Die Mitarbeiter der Rezeption heißen Sie bei Ihrer Ankunft willkommen.
Die folgenden Gebühren sind direkt in der Unterkunft zu bezahlen:
Die Stadt erhebt eine Übernachtungssteuer bzw. Tourismusabgabe. Die Abgabe ist saisonabhängig und wird möglicherweise nicht das ganze Jahr über erhoben. Befreiungen von dieser Abgabe sind möglich. Weitere Informationen erhalten Sie von der Unterkunft. Die Kontaktdaten finden Sie auf Ihrer Buchungsbestätigung.
Die Stadtverwaltung erhebt vom 1. November bis 29. Februar eine Tourismusabgabe in Höhe von 1.00 EUR pro Person/pro Nacht.
Die Stadtverwaltung erhebt vom 1. März bis 14. Mai eine Tourismusabgabe in Höhe von 2.00 EUR pro Person/pro Nacht.
Die Stadtverwaltung erhebt vom 15. Mai bis 30. September eine Tourismusabgabe in Höhe von 3.00 EUR pro Person/pro Nacht.
Die Stadtverwaltung erhebt vom 1. Oktober bis 31. Oktober eine Tourismusabgabe in Höhe von 2.00 EUR pro Person/pro Nacht.
Diese Liste enthält alle Gebühren, die uns von der Unterkunft mitgeteilt wurden.
Die heißen Quellen sind von 09:00 Uhr bis 21:00 Uhr zugänglich.
Bis zu 2 Kinder bis zu 17 Jahren können im Zimmer der Eltern oder Erziehungsberechtigten kostenlos übernachten, wenn keine zusätzlichen Bettwaren angefordert werden.
In dieser Unterkunft sind keine Haustiere gestattet, auch keine ausgebildeten Tiere wie z. B. Blindenhunde.
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