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Ferienwohnung Haus Ruhrkopfblick
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Herzlich Willkommen in der Ferienwohnung Haus Ruhrkopfblick. Das Haus Ruhrkopfblick liegt am Rande der Altstadt in unmittelbarer Nähe zu Kurpark und Kirche mit Blick über das Helletal auf Dumel und Ruhrkopf. Die komplett renovierte Ferienwohnung (Erstvermietung ab Mitte Oktober 2020) liegt im Erdgeschoss des Altbaus, der nicht permanent bewohnt ist. Durch die zentrale Lage sind Geschäfte für den täglichen Bedarf fußläufig zu erreichen (Bäckerei 300m; Rewe, Edeka, Aldi ca. 600m). Restaurants liegen z.T. in der Nachbarschaft und der Bahnhof ist auch schnell zu erreichen (700m). Zum Skigebiet Herrloh sind es nur ca. 1400m. Wir freuen uns auf Ihren Besuch und wünschen schon jetzt einen angenehmen und erholsamen Urlaub.
Konditionen
Bezahlung & Fristen Der Mietpreis ist bei Buchung zu 50% fällig. Der Restbetrag zuzüglich des fälligen Kurbeitrages ist bis spätestens 14 Tage vor dem Mietbeginn ebenfalls zu überweisen. Entscheidend ist das Datum des Zahlungseingangs. Bei einer kurzfristigen Buchung von weniger als 14 Tagen vor Mietbeginn ist der Mietpreis sofort oder bei einer Buchung von weniger als 5 Bankarbeitstagen vor Mietbeginn, nach Absprache, spätestens bei der Anreise fällig. Der von der Stadt Winterberg erhobene Kurbeitrag beträgt pro Person (ab 16 Jahre) und Tag 2,50 EUR, wobei An- und Abreisetag als ein Tag zählen. Der Kurbeitrag ist im Mietpreis nicht enthalten (es gelten hier die satzungsmäßigen Bestimmungen der Stadt Winterberg).
Sorgfaltspflicht Der Mieter hat die Mieträumlichkeiten und die Einrichtungsgegenstände pfleglich zu behandeln. Verursachte Schäden sind vom Mieter zu ersetzen. Die Mieter sind verpflichtet, bei Bezug der Räumlichkeiten, die Einrichtung auf ihre Vollständigkeit und ihre Gebrauchstauglichkeit hin zu überprüfen und Beanstandungen unverzüglich gegenüber dem Vermieter anzuzeigen. Während der Mietzeit auftretende Schäden haben die Mieter ebenfalls unverzüglich zu melden.
Rücktrittsregelung Der Mieter kann vom Mietvertrag schriftlich zurücktreten. Tritt der Mieter vom Mietvertrag zurück, egal aus welchem Grund, ohne einen geeigneten Nachmieter zu benennen, sind als Entschädigung unter Anrechnung der ersparten Aufwendungen die folgenden anteiligen Mieten zu entrichten, sofern eine anderweitige Vermietung zum mindestens selben Mietpreis und Zeitraum nicht möglich ist: Rücktritt -bis 49 Tage vor Mietbeginn: 10 % des Mietpreises -bis 35 Tage vor Mietbeginn: 30 % des Mietpreises -bis 21 Tage vor Mietbeginn: 60 % des Mietpreises -bis 14 Tage vor Mietbeginn: 90 % des Mietpreises -ansonsten (später als 14 Tage vor Mietbeginn) 100 % des Mietpreises. Die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsmöglichkeiten bleiben hiervon unberührt. Es obliegt dem Mieter einen geringeren Schaden nachzuweisen.
Erweiterte Rücktrittsregelung zu COVID-19 Sollten amtliche Regelungen oder Verordnungen in Bezug auf COVID-19 dem Vermieter die Vermietung der Ferienwohnung nicht erlauben (Stichwort „Coronaverordnung“, „Vermietverbot“), so erhält der Mieter seinen gezahlten Mietpreis selbstverständlich zu 100% erstatten. Gleiches gilt, wenn eine Anreise des Mieters wegen weitreichender Reisebeschränkungen und Ausreise aus dem Wohnort / Heimatkreis wegen amtlicher Beschränkungen in Bezug auf COVID-19 nicht möglich ist.
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Lage und Anreise
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In der Umgebung
Wald
0,5 km
Bahnhof
0,7 km
Skilift
1,4 km
Altstadt
0,1 km
Lage der Unterkunft
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Fragen zur Unterkunft
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Clean & Safe
Die Gesundheit und Sicherheit unserer Urlaubsgäste hat für uns höchste Priorität. Unterkünfte, die auf unserem Portal mit einem Clean & Safe Siegel ausgewiesen sind, haben vor Ort besondere Schutzvorkehrungen getroffen um die Ausbreitung von Covid-19 zu minimieren.
Expert Inspected
Die Unterkunft wurde von einem auf Hygiene, Sauberkeit und Desinfektion spezialisierten, externen Dienstleister inspiziert.
Self Inspected
Der Betreiber der Unterkunft hat im Rahmen einer Selbstauskunft erweiterte Schutzmaßnahmen im Bezug auf Hygiene, Sauberkeit und Desinfektion zugesichert.
Unter wissenschaftlicher Beobachtung und konkreten Auflagen ist in den von den Ländern definierten Tourismus-Modellregionen vorläufig ein Corona-konformes Urlauben in teilnehmenden Unterkünften wieder möglich. Voraussetzung hierfür ist unter anderem eine stabile 7-Tage-Inzidenz unter 100, sowie die Zustimmung der örtlichen Gesundheitsämter. Um im Rahmen des Projektes Gäste zu touristischen Zwecken zu beherbergen, müssen sich Betriebe entsprechend akkreditieren lassen.