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Ferienwohnung Rödlin SEE 5913
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In ruhiger Waldrandlage außerhalb des Ortes befindet sich auf dem ca. 3000 qm großen Wohngrundstück des Eigentümers in dessen Wohnhaus eine Ferienwohnung mit separatem Eingang für bis zu 4 Erwachsene und 1 Kind. Auf dem Gelände gibt es in einem separaten Ferienhaus noch zwei weitere Wohnungen (SEE 5910). In unmittelbarer Nähe gibt es Rad- und Wanderwege, eine Natur-Badestelle am See ist ca. 900 m entfernt.
Die ca. 65 qm große, zentral beheizte Wohnung (einen komplette Haushälfte) erstreckt sich über zwei Etagen und ist ausgestattet mit einem Wohnraum (Polstermöbel, Essplatz, TV, Radio), 2 Schlafräumen über Treppe (1x Doppelbett, 1x Doppelbett und Gästebett), einer Küche (2020 erneuert, E-Herd mit Backofen, Kühlschrank, Mikrowelle, div. Küchenkleingeräte) und zwei Bädern (EG: Dusche/WC, OG: Wanne/WC). Zur Verfügung stehen außerdem eine möblierte Terrasse, Grill, Parkplatz, ein Kinderspielplatz (für alle Gäste) sowie auf Anfrage Waschmaschine (gegen Gebühr).
Im Gesamtpreis ist die Endreinigung enthalten, Bettwäsche und Handtücher sind bitte selbst mitzubringen. Vor Ort zu zahlen: Energie und Wasser nach Verbrauch, Haustiere (falls zutreffend) 15 EUR/Aufenthalt, größere Hunde 6 EUR/Ü. In diesem Objekt ist die Mitreise eines kleinen Hundes bis zu einer Risthöhe von 40 cm erlaubt. Die Haustiere müssen mit der Buchung angemeldet werden. Sollte ein Buchungsvermerk nicht möglich sein, muss eine Nachmeldung erfolgen.
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Clean & Safe
Die Gesundheit und Sicherheit unserer Urlaubsgäste hat für uns höchste Priorität. Unterkünfte, die auf unserem Portal mit einem Clean & Safe Siegel ausgewiesen sind, haben vor Ort besondere Schutzvorkehrungen getroffen um die Ausbreitung von Covid-19 zu minimieren.
Expert Inspected
Die Unterkunft wurde von einem auf Hygiene, Sauberkeit und Desinfektion spezialisierten, externen Dienstleister inspiziert.
Self Inspected
Der Betreiber der Unterkunft hat im Rahmen einer Selbstauskunft erweiterte Schutzmaßnahmen im Bezug auf Hygiene, Sauberkeit und Desinfektion zugesichert.
Unter wissenschaftlicher Beobachtung und konkreten Auflagen ist in den von den Ländern definierten Tourismus-Modellregionen vorläufig ein Corona-konformes Urlauben in teilnehmenden Unterkünften wieder möglich. Voraussetzung hierfür ist unter anderem eine stabile 7-Tage-Inzidenz unter 100, sowie die Zustimmung der örtlichen Gesundheitsämter. Um im Rahmen des Projektes Gäste zu touristischen Zwecken zu beherbergen, müssen sich Betriebe entsprechend akkreditieren lassen.