Sehr geehrte Damen und Herren, vorweg möchte ich der Vermieterin Frau Pia Ziermann keinen Vorwurf machen. Bei meiner Anfrage war meine klare Forderung, dass wir drei Schlafräume mit Schlafmöglichkeiten für 6 Erwachsene benötigen. In ihrem Angebot (Nr.68207)vom 21.06.2021 unter Leistung; wurden auch drei Schlafräume Angeboten. In der Buchung stehen ebenfalls drei Schlafräume die auch so gewünscht und bezahlt wurden. Wie kann es dann sein, dass nur "ein Schlafzimmer" und "ein Kinderzimmer" in der Wohnung waren? Ich persönlich musste notgedrungen die ganze Woche in der Wohnküche auf dem Sofa Schlafen!!! (Ein entspannter Urlaub sieht anders aus) Die Vermieterin wurde am Tag der Anreise über die Situation von mir telefonisch informiert. Mir fehlen da schon die Worte! Da ihre Vereinbarung mit mir nicht eingehalten wurde! Meine Überlegungen gehen sogar soweit, Rechtliche Schritte einzuleiten. Um eine Rückantwort ihrerseits wird Zeitnah gebeten. MfG Andreas Tölch
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Anonym
Reisedatum:2020-09
Wohnung wie erhofft abseits mit ländl. Ruhe. Nahe zum Meer/Strand. Kinder konnten im Garten spielen. Nachbarskatze hat sich streicheln lassen :)
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Clean & Safe
Die Gesundheit und Sicherheit unserer Urlaubsgäste hat für uns höchste Priorität. Unterkünfte, die auf unserem Portal mit einem Clean & Safe Siegel ausgewiesen sind, haben vor Ort besondere Schutzvorkehrungen getroffen um die Ausbreitung von Covid-19 zu minimieren.
Expert Inspected
Die Unterkunft wurde von einem auf Hygiene, Sauberkeit und Desinfektion spezialisierten, externen Dienstleister inspiziert.
Self Inspected
Der Betreiber der Unterkunft hat im Rahmen einer Selbstauskunft erweiterte Schutzmaßnahmen im Bezug auf Hygiene, Sauberkeit und Desinfektion zugesichert.
Unter wissenschaftlicher Beobachtung und konkreten Auflagen ist in den von den Ländern definierten Tourismus-Modellregionen vorläufig ein Corona-konformes Urlauben in teilnehmenden Unterkünften wieder möglich. Voraussetzung hierfür ist unter anderem eine stabile 7-Tage-Inzidenz unter 100, sowie die Zustimmung der örtlichen Gesundheitsämter. Um im Rahmen des Projektes Gäste zu touristischen Zwecken zu beherbergen, müssen sich Betriebe entsprechend akkreditieren lassen.