Die aufgeführten Ausstattungen und Leistungen sind teilweise gegen Aufpreis
Dies sind die allgemeinen Bedingungen von Kapitänshaus 2. Sie können je nach Zimmertyp variieren. Überprüfen Sie bitte daher auch die Zimmerbeschreibung.
Für zusätzliche Personen fallen möglicherweise Gebühren an, die abhängig von den Bestimmungen der Unterkunft variieren können.
Beim Check-in werden ggf. ein Lichtbildausweis und eine Kreditkarte, Debitkarte oder Kaution in bar für unvorhergesehene Aufwendungen verlangt.
Je nach Verfügbarkeit beim Check-in wird versucht, Sonderwünschen entgegenzukommen, sie können jedoch nicht garantiert werden. Eventuell fallen zusätzliche Gebühren an.
Bitte wenden Sie sich im Voraus an die Unterkunft, um ein Babybett und einen Hochstuhl zu reservieren
Informieren Sie sich vor Reiseantritt über die für dieses Reiseziel geltenden aktuellen Reiseanforderungen und -maßnahmen im Zusammenhang mit COVID-19.
Die Unterkunft besitzt keine Rezeption.
Die folgenden Gebühren sind direkt in der Unterkunft zu bezahlen:
Die Stadt erhebt eine Übernachtungssteuer bzw. Tourismusabgabe. Die Abgabe ist saisonabhängig und wird möglicherweise nicht das ganze Jahr über erhoben. Befreiungen von dieser Abgabe sind möglich. Weitere Informationen erhalten Sie von der Unterkunft. Die Kontaktdaten finden Sie auf Ihrer Buchungsbestätigung.
Die Stadtverwaltung erhebt vom 20. Dezember bis 5. Januar eine Tourismusabgabe in Höhe von 3.00 EUR pro Person/pro Nacht. Kinder unter 18 Jahren Jahren sind von dieser Abgabe befreit.
Die Stadtverwaltung erhebt vom 6. Januar bis 14. März eine Tourismusabgabe in Höhe von 1.00 EUR pro Person/pro Nacht. Kinder unter 18 Jahren Jahren sind von dieser Abgabe befreit.
Die Stadtverwaltung erhebt vom 15. März bis 14. Mai eine Tourismusabgabe in Höhe von 2.00 EUR pro Person/pro Nacht. Kinder unter 18 Jahren Jahren sind von dieser Abgabe befreit.
Die Stadtverwaltung erhebt vom 15. Mai bis 14. September eine Tourismusabgabe in Höhe von 3.00 EUR pro Person/pro Nacht. Kinder unter 18 Jahren Jahren sind von dieser Abgabe befreit.
Die Stadtverwaltung erhebt vom 15. September bis 31. Oktober eine Tourismusabgabe in Höhe von 2.00 EUR pro Person/pro Nacht. Kinder unter 18 Jahren Jahren sind von dieser Abgabe befreit.
Diese Liste enthält alle Gebühren, die uns von der Unterkunft mitgeteilt wurden.
Kinder bis zu 2 Jahren können im Zimmer der Eltern oder Erziehungsberechtigten kostenlos übernachten, wenn keine zusätzlichen Bettwaren angefordert werden.
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