Die aufgeführten Ausstattungen und Leistungen sind teilweise gegen Aufpreis
Dies sind die allgemeinen Bedingungen von Quartier Hohe Geest 3. Sie können je nach Zimmertyp variieren. Überprüfen Sie bitte daher auch die Zimmerbeschreibung.
Für zusätzliche Personen fallen möglicherweise Gebühren an, die abhängig von den Bestimmungen der Unterkunft variieren können.
Beim Check-in werden ggf. ein Lichtbildausweis und eine Kreditkarte, Debitkarte oder Kaution in bar für unvorhergesehene Aufwendungen verlangt.
Je nach Verfügbarkeit beim Check-in wird versucht, Sonderwünschen entgegenzukommen, sie können jedoch nicht garantiert werden. Eventuell fallen zusätzliche Gebühren an.
Bitte wenden Sie sich im Voraus an die Unterkunft, um einen Hochstuhl zu reservieren
Informieren Sie sich vor Reiseantritt über die für dieses Reiseziel geltenden aktuellen Reiseanforderungen und -maßnahmen im Zusammenhang mit COVID-19.
Die Unterkunft besitzt keine Rezeption. Bitte kontaktieren Sie die Unterkunft mindestens 24 Stunden vor der Anreise, um den Check-in zu arrangieren. Bitte wenden Sie sich an die Unterkunft, um Anweisungen für den Check-in zu erhalten.
Die folgenden Gebühren sind direkt in der Unterkunft zu bezahlen:
Die Stadt erhebt eine Übernachtungssteuer bzw. Tourismusabgabe. Die Abgabe ist saisonabhängig und wird möglicherweise nicht das ganze Jahr über erhoben. Befreiungen von dieser Abgabe sind möglich. Weitere Informationen erhalten Sie von der Unterkunft. Die Kontaktdaten finden Sie auf Ihrer Buchungsbestätigung.
Die Stadtverwaltung erhebt vom 1. Januar bis 7. Januar eine Tourismusabgabe in Höhe von 3.20 EUR pro Person/pro Nacht. Kinder unter 16 Jahren Jahren sind von dieser Abgabe befreit.
Die Stadtverwaltung erhebt vom 8. Januar bis 10. April eine Tourismusabgabe in Höhe von 2.20 EUR pro Person/pro Nacht. Kinder unter 16 Jahren Jahren sind von dieser Abgabe befreit.
Die Stadtverwaltung erhebt vom 11. April bis 24. April eine Tourismusabgabe in Höhe von 3.20 EUR pro Person/pro Nacht. Kinder unter 16 Jahren Jahren sind von dieser Abgabe befreit.
Die Stadtverwaltung erhebt vom 25. April bis 30. April eine Tourismusabgabe in Höhe von 2.20 EUR pro Person/pro Nacht. Kinder unter 16 Jahren Jahren sind von dieser Abgabe befreit.
Die Stadtverwaltung erhebt vom 1. Mai bis 31. Oktober eine Tourismusabgabe in Höhe von 3.20 EUR pro Person/pro Nacht. Kinder unter 16 Jahren Jahren sind von dieser Abgabe befreit.
Die Stadtverwaltung erhebt vom 1. November bis 22. Dezember eine Tourismusabgabe in Höhe von 2.20 EUR pro Person/pro Nacht. Kinder unter 16 Jahren sind von dieser Abgabe befreit.
Bettwäschegebühr: 12 EUR pro Person, pro Aufenthalt
Diese Liste enthält alle Gebühren, die uns von der Unterkunft mitgeteilt wurden.
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