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Sünnslag Whg. Sü5/118
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Lizenz Nummer: 1510188
Die Appartementanlage Sünnslag liegt nur 350 Meter zum Strand und wenige Gehminuten zum Ortskern. Einkaufsmöglichkeiten befinden sich in unmittelbarer Umgebung. Die attraktive Ferienwohnung Nr. 5/118 ist eine Zweizimmerwohnung für bis zu 4 Personen und bietet einen Balkon, separate Küche sowie ein separates Schlafzimmer. Der Internetzugang über WLAN ist kostenfrei. PKW Stellplatz kostenfrei.
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Lage und Anreise
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In der Umgebung
zum Strand
0,35 km
mehr Informationen zur Umgebung
Beschreibung der Umgebung
Am Ortseingang von Boltenhagen, nur 350 Meter zum Strand, wenige Gehminuten zu vielen Einkaufsmöglichkeiten liegt die Appartementanlage Sünnslag. Zahlreiche Restaurants befinden sich in fußläufiger Umgebung. Das Ostseebad Boltenhagen bietet eine ganzjährig gute Infrastruktur. Besuchen Sie auch die bis zu 30 Meter hohe Steilküste im Ortsteil Redewisch, wo Sie sich sportlich auf dem SwinGolf Platz betätigen können oder schauen Sie sich den Fischereihafen an der Weißen Wiek in Boltenhagen - Tarnewitz an. In nur 3km erreichen Sie die Schlossstadt Klütz mit dem berühmten Schloss Bothmer, Schmetterlingspark, Abenteuer Minigolf, Kunstgalerien.
Lage der Unterkunft
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Clean & Safe
Die Gesundheit und Sicherheit unserer Urlaubsgäste hat für uns höchste Priorität. Unterkünfte, die auf unserem Portal mit einem Clean & Safe Siegel ausgewiesen sind, haben vor Ort besondere Schutzvorkehrungen getroffen um die Ausbreitung von Covid-19 zu minimieren.
Expert Inspected
Die Unterkunft wurde von einem auf Hygiene, Sauberkeit und Desinfektion spezialisierten, externen Dienstleister inspiziert.
Self Inspected
Der Betreiber der Unterkunft hat im Rahmen einer Selbstauskunft erweiterte Schutzmaßnahmen im Bezug auf Hygiene, Sauberkeit und Desinfektion zugesichert.
Unter wissenschaftlicher Beobachtung und konkreten Auflagen ist in den von den Ländern definierten Tourismus-Modellregionen vorläufig ein Corona-konformes Urlauben in teilnehmenden Unterkünften wieder möglich. Voraussetzung hierfür ist unter anderem eine stabile 7-Tage-Inzidenz unter 100, sowie die Zustimmung der örtlichen Gesundheitsämter. Um im Rahmen des Projektes Gäste zu touristischen Zwecken zu beherbergen, müssen sich Betriebe entsprechend akkreditieren lassen.