Juni 9, 2015 Kommentare deaktiviert für Alkohol in öffentlichen Verkehrsmitteln: Verbote näher beleuchtet Urlaubstipps & Tricks

Alkohol in öffentlichen Verkehrsmitteln: Verbote näher beleuchtet

Immer wieder kommt es zu Vorfällen in öffentlichen Verkehrsmitteln, die auf den Genuss von Alkohol zurückzuführen sind. Fahrgäste beschweren sich über Pöbeleien und Unruhe in Bus oder Bahn. Die Betriebe und Angestellten des öffentlichen Nahverkehrs ärgern sich über die Sauerei, welche in ihren Fahrzeugen entsteht. Und der Staat beziehungsweise die Politik redet häufig vom Alkoholverbot in öffentlichen Verkehrsmitteln. Aber ist der Genuss von Alkohol in Bus und Bahn derzeit noch erlaubt?

München ist Vorreiter beim Alkoholverbot

Es wird zwar stetig diskutiert, aber aktuell ist es noch nicht flächendeckend verboten, Alkohol in Zug und Bus zu konsumieren. Es gibt jedoch Ausnahmen. Im öffentlichen Nahverkehr von München ist das Trinken von Alkohol bereits seit 2009 in Bussen, U-Bahnen und inzwischen auch in Straßenbahnen verboten. Der öffentliche Personennahverkehr in Hamburg hat sich im September 2011 dieser Maßnahme angeschlossen. Wer gegen dieses Verbot verstößt, der wird mit einer Geldstrafe von 40 Euro belegt. Als Begründung gilt die Statistik, dass jede dritte Gewalttat in öffentlichen Verkehrsmitteln unter dem Einfluss von Alkohol entsteht.

Warum gibt es kein generelles Alkoholverbot?

Beim Bahnverkehr ist ein Großteil der Strecken in der Hand der Deutschen Bahn. Es wird vermutet, dass die Aufwendungen in finanzieller Hinsicht zu groß sind, um ein Alkoholverbot derzeit deutschlandweit durchzusetzen. Allein das private Bahnunternehmen Metronom muss pro Jahr ca. 1,6 Millionen Euro für die Durchsetzung ihrer Maßnahmen bezahlen.

Wo liegt die Problematik bei der Alkoholdebatte?

Der Alkoholgenuss in öffentlichen Verkehrsmitteln ist teilweise untersagt. Aber was ist mit den Leuten, die zuvor Alkohol getrunken haben und im Anschluss erst zusteigen? Dies kann den Personen nicht immer angemerkt werden, sie stehen jedoch unter dem gleichen Alkoholeinfluss wie die Menschen, die erst im öffentlichen Nahverkehr den Alkohol konsumieren. Eine grundlegende Kontrolle ist daher schwierig. Der Schaffner und die Kontrolleure haben in den Verkehrsmitteln jedoch Hausrecht und sind befugt, Unruhestifter zu verweisen.

Flugangst und Alkohol

Es ist immer wieder zu hören, dass Personen, die unter Flugangst leiden, vor dem Abflug sehr gerne dem Alkohol zusprechen. Es gibt zwar kein konkretes Alkoholverbot für Fluggäste. Aber die Personen müssen den Beförderungsrichtlinien der Fluglinien entsprechen. Diese dürfen die Beförderung trotz planmäßiger Buchung abbrechen, wenn die Fluggäste in Bezug auf die Richtlinien wegen Alkoholkonsum nicht flugtauglich sind. Denn: Im schlimmsten Fall würden diese Gäste andere Personen belästigen oder den Flugtransport in seiner Gesamtheit gefährden.