Juni 9, 2015 Kommentare deaktiviert für Taxikosten in Deutschland Heimatinsider

Taxikosten in Deutschland

Wer kein eigenes Auto besitzt oder im Anschluss an eine Feier nach Hause möchte, ist oftmals auf ein Taxi angewiesen. Häufig unterscheiden sich die Preise unterschiedlicher Taxiunternehmen voneinander. Insbesondere in den Großstädten wird deutlich, dass deutschlandweit kein einheitlicher Maßstab angesetzt wird. Wie sollten die Fahrkosten aber von den Unternehmen berechnet werden?

Wie werden die Kosten einer Taxifahrt berechnet?

Die Behörde schreibt den Preis für Taxifahrten vor. Dies gilt jedoch nur für Fahrten innerhalb des Pflichtfahrgebietes. Hier ein Auszug aus dem Hamburger Taxitarif. Dieser verdeutlich sehr gut, wie sich die Kosten für eine Fahrt berechnen lassen:

  • Grundgebühr: 3,20 Euro
  • Kilometer 1 bis 4: 2,35 Euro/km
  • Kilometer 4 bis 9: 2,10 Euro/km
  • ab 10 Kilometer: 1,45 Euro/km
  • Gebühr für Wartezeit startet nach 60 Sekunden Standzeit und Wartegeld wird für die Standzeit mit 10 Cent je 12 Sekunden berechnet, wenn die Wartezeit länger als 60 Sekunden andauert
  • Die Anfahrt zum Kunden bei der Bestellung sowie die Option von bargeldloser Zahlung sind im
  • Fahrtpreis enthalten
  • Für Großraumtaxen wird ein Zuschlag von 6,00 Euro berechnet
  • Führt die Fahrt durch den St. Pauli-Elbtunnel werden zusätzlich die Tunnelgebühren berechnet

Viele Leute schwören darauf, einen Festpreis mit dem Taxifahrer auszumachen. Tatsächlich ist dies jedoch innerhalb des Pflichtfahrgebietes verboten. Die Behörde schreibt die Preise vor. Der Taxifahrer dürfte kein Angebot zum Festpreis annehmen. Der Kunde leistet hier Beihilfe zum Betrug. Denn diese Fahrt wird vom Taxameter nicht erfasst. Vielleicht wirtschaftet der Fahrer sogar in die eigene Tasche.

Wie berechnen sich Fahrten, welche außerhalb des Pflichtgebietes führen?

Tatsächlich gibt es für die Fahrer Preisempfehlungen, an welche sich gehalten werden kann. Ansonsten ist das Verhandeln um den Fahrpreis auf diesen, meist längeren, Strecken erlaubt. Natürlich kann sich der Fahrer auch hier nach seinem Taxameter richten. Gerade bei längeren Fahrten ist es jedoch günstiger einen Festpreis auszuhandeln.

Muss für ein Großraumtaxi mehr bezahlt werden?

Ein Großraumtaxi kostet im Normalfall nicht mehr. Es gibt jedoch auch dafür genaue Vorschriften. Diese besagen, dass für eine Fahrt in einem Großraumtaxi nur dann mehr bezahlt werden muss, wenn mehr als vier Personen befördert werden. In Hamburg ist in diesem Fall ein einmaliger Aufschlag von sechs Euro fällig.

Wird eine Gebühr fällig, wenn Gepäck befördert werden muss?

Bei Gepäck und auch bei Kleintieren muss eine Beförderung vom Taxifahrer gewährleistet werden. In manchen Städten gibt es noch den sogenannten Gepäckaufschlag. Dieser kostet einmalig 2,50 Euro. Der Taxifahrer ist nicht verpflichtet, das Gepäck in die Wohnung zu tragen oder von dort abzuholen. Er muss hingegen das Gepäck vom Bürgersteig in sein Taxi und auch wieder aus seinem Taxi befördern. Außerdem ist er nur verpflichtet, so viel Gepäck mitzunehmen, wie sich im Kofferraum verstauen lässt.

Auch die Zuschläge für Haustiere sind von Stadt zu Stadt unterschiedlich geregelt. In vielen Städten ist die Mitnahme eines Haustieres kostenlos, in manchen Städten wird ein Zuschlag zwischen 0,50 Euro und 1,00 Euro berechnet.

Wie lange muss auf ein Taxi gewartet werden?

Diese Frage kann nicht eindeutig beantwortet werden. Das Wetter, diverse Großveranstaltungen und der Anfahrtsweg können dem Kunden jedoch als Anhaltspunkt dienen. Wer bei der Taxizentrale nachfragt, der sollte jedoch eine Antwort erhalten. Würde das Taxi zu spät kommen, so kann sich der Kunde noch immer an eine andere Taxizentrale wenden.

Welche Pflichten und Rechte hat der Fahrer?

Der Fahrer ist nicht verpflichtet, ausländische Währung, Kreditkarten oder Schecks anzunehmen. Rauchen im Taxi ist seit 2007 nicht mehr erlaubt. Es sollte möglichst nicht mit großen Scheinen bezahlt werden. Außerdem ist das Wechselgeld umgehend vom Kunden zu kontrollieren. Eine Reklamation, welche nicht sofort nach der Fahrt erfolgt, hat keine Aussicht auf Erfolg. Für Gegenstände, welche im Taxi vergessen wurden, gibt es in den meisten Zentralen ein Fundbüro.

Die Rechte und Pflichten sind den jeweiligen Verordnungen der Städte zu entnehmen. Hamburger Taxifahrer müssen beispielsweise Rollstühle, Kinderwagen und Gepäckstücke kostenlos mitnehmen, solange sich diese Gegenstände so verstauen lassen, sodass die Sicherheit gewährleistet ist.

Für Taxifahrer in Hamburg gilt eine Beförderungspflicht, und das auch für Kurzstrecken. Der Fahrer muss den günstigsten und kürzesten Weg auswählen, es sei denn, der Fahrgast wünscht einen anderen Weg.
Damit die Fahrgäste wissen, von wem sie chauffiert werden, müssen die Fahrer in Hamburg ein Schild mit Namen und Foto gut sichtbar im Wagen anbringen.

Wo ist Taxifahren teuer oder günstig?

Die Preise für Taxifahrten sind je nach Stadt unterschiedlich hoch. Beispiele der Taxitarife:

  • In Oldenburg wird ein Grundpreis von 3,50 Euro berechnet und für eine Fahrstrecke von 5 Kilometer zahlt man 2,10 Euro pro Kilometer
  • In Heidelberg beläuft sich der Grundpreis auf 3,00 Euro und für eine Fahrstrecke unter 2 Kilometer wird 2,60 Euro pro Kilometer berechnet. Bei einer Fahrstrecke über 2 Kilometer wird 1,60 Euro berechnet
  • In Düsseldorf zahlt man eine Grundgebühr von 4,50 Euro plus 2,20 Euro pro Kilometer
  • In Frankfurt an der Oder wird eine Grundgebühr von 2,80 Euro berechnet und pro Kilometer zahlt man 1,60 Euro

Entspricht der Zug der Abbildung im Internet?

Es wurden Regelungen getroffen, dass die Übereinstimmung bestmöglich gewährleistet ist. Aber bei den unterschiedlichen Bauvarianten der Züge ist dies nicht zu 100 Prozent gewährleistet. Es kann durchaus vorkommen, dass die Ansicht im Zug und online eine leicht unterschiedliche ist.

Erstattung bei Verspätung der Deutschen Bahn

Die Bahn steht im Ruf, nicht immer pünktlich am Zielbahnhof anzukommen. Fahrgäste stellen sich automatisch auf eine gewisse Wartezeit ein. Sollte jedoch ein Termin vorhanden sein oder ein Anschlusszug erreicht werden müssen, ist eine Verspätung sehr ärgerlich. Aber haben Bahnkunden das Recht auf eine Entschädigung, im Fall einer Verspätung? Oder gibt es sogar noch Wege, wie der Termin trotz Verspätung wahrgenommen werden kann?

Ab wann entsteht ein Anspruch auf Erstattung?

Der Fahrgast erhält 25 Prozent des Kaufpreises zurück, sollte seine Zugverbindung eine Verspätung von 60 bis 119 Minuten aufweisen. Bei einer Bahn, die ab 120 Minuten zu spät am Bahnhof einläuft, werden 50 Prozent des Fahrpreises erstattet. Wer mit dem ICE-Sprinter unterwegs ist, der erhält den Aufpreis nach einer Verzögerung von 30 Minuten zurück.
Zeitkarten, egal ob im Nah- oder Fernverkehr, werden ab einer Verspätung von 60 Minuten entschädigt. Bei Monatskarten müssen die Vorfälle gesammelt eingereicht und anschließend rückvergütet werden. Für die zweite Klasse fällt eine Entschädigung von 1,50 Euro bei einer Zeitkarte, einem Länder-Ticket oder einem „Schönes-Wochenende-Ticket“ an. In der ersten Klasse erhöht sich der Betrag auf 2,25 Euro. Im Fernverkehr sind es 5,00 Euro in der zweiten und 7,50 Euro in der ersten Klasse. Besitzer der Bahncard100 werden mit 10,00 bzw. mit 15,00 Euro entschädigt. Bei einer Verspätung hat der Kunde die Wahl zwischen einem Gutschein und einer Auszahlung.
Bei einem Betrag von unter 4 Euro findet keine Erstattung Anwendung. Rückvergütungen bei Zeitkarten sind auf ein Viertel des Gesamtwertes begrenzt.

Gibt es Alternativen zur Erstattung?

Am Bahnhof werden erwartete Verspätungen bekanntgegeben. Sollte eine Verzögerung von mindestens 20 Minuten am Zielbahnhof eintreten, so kann der Fahrgast die Fahrt auf der gleichen oder einer anderen Strecke mit der nächsten Gelegenheit antreten. Eine spätere Fahrt kann ebenfalls angetreten werden, sollte die geplante Ankunftszeit dadurch eher erreicht werden. Es kann dabei jeder Zug genutzt werden, der keine Reservierung voraussetzt. Ausgenommen von dieser Regelung sind die „Länder-„ und „Schönes-Wochenende-Tickets“.

Kann vom Kaufvertrag zurückgetreten werden?

Wird eine Verspätung von über 60 Minuten erwartet, kann der Kunde vom Kauf zurücktreten. Tritt er seine Fahrt schließlich nicht an, so erhält er den vollen Fahrpreis zurückerstattet. Wird nur eine Teilstrecke gefahren, kann der vollständige Preis der verbliebenen Strecke erstattet werden. Kehrt der Fahrgast jedoch zum ursprünglichen Bahnhof zurück, so wird, trotz Teilnutzung, die gesamte Fahrt erstattet.

Können zusätzliche Umstände in Rechnung gestellt werden?

Wer in einer Stadt festsitzt oder wegen Verspätung auf ein Taxi zurückgreifen muss, der kann sich von der Bahn eine Teilerstattung einholen. Taxifahrten werden bis 80 Euro, Hotelübernachtungen in angemessener Höhe erstattet. Kann die Bahn eine Übernachtung zur Verfügung stellen, so muss diese angenommen werden. Wird dennoch auf ein Hotel zurückgegriffen, steht dem Fahrgast keine Kostenerstattung zu

Wann ist die Bahn nicht zur Zahlung verpflichtet?

Wenn die Verspätung nicht in der Schuldfähigkeit der Bahn liegt, besteht auch kein Anspruch auf Erstattung oder Entschädigung. Nur Verzögerungen, für die die Bahn auch die Verantwortung trägt, sind zu entschädigen.